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05.02.2016 | 10:15 | Agrarsubventionen 

Landwirte benötigen frühzeitig Informationen zur neuen EU-Agrarförderung

Berlin - Landwirte und Behörden stehen vor einer Umstellung der Systeme für die flächenbezogenen EU-Agrarfördermittel.

EU-Agrarförderung
(c) proplanta
Nach EU-Recht müssen die Mitgliedstaaten aus Transparenz- und Kontrollgründen Systeme zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen einrichten, die auf IT-gestützten geografischen Informationssystemen basieren.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) appelliert deshalb an die Behörden von Bund und Ländern, die Landwirte frühzeitig über anstehende Änderungen für die Antragstellung im Rahmen der EU-Agrarförderung zu informieren. Die bevorstehende Umstellung auf Geodatenbasierte Systeme für die Förderanträge müsse gut vorbereitet werden. Die neue Antragsstellung müsse einfach und praktikabel gestaltet, bürokratischer Mehraufwand und überbordender Abstimmungsbedarf mit den Behörden vermieden werden, forderte der DBV.

DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken hat sich deshalb in seinem Schreiben an die Amtschefs der Agrarministerien von Bund und Ländern gewandt und bekräftigt, dass die Verwaltungen unter anderem Informationsveranstaltungen, Schulungen, Beispielvideos, Best-Practice-Fälle und praktikable EDV-Anwendungen frühzeitig anbieten sollten. Die Landwirte seien zum jetzigen Zeitpunkt nur unzureichend auf die kommende Antragstellung (Schlusstermin 15. Mai 2016) vorbereitet und informiert.

Zudem forderte er, dass es beim Übergang auf Geodatenbasierte Antragssysteme in keinem Bundesland zu Verlusten flächenbezogener Zahlungen, umstellungsbedingten Sanktionen und verzögerten Auszahlungen kommen dürfe. Die Landwirte hätten mit dem Systemwechsel nach den zahlreichen Neuregelungen der jüngsten Reform der EU-Agrarpolitik, insbesondere durch die Einführung des Greening im Jahr 2015, erneut einen erheblichen Mehraufwand.

Für einen vollständigen Systemwechsel innerhalb der 13 in Deutschland etablierten Feldblock-, Flurstück-, Schlag- und Feldstücksysteme ist EU-rechtlich ein Zeitrahmen bis 2018 vorgesehen. Bayern und Thüringen haben die Geodatenbasierte Antragstellung freiwillig bereits im Jahr 2015 eingeführt. Diese Form der Antragstellung bedeutet für Landwirte und Verwaltungen eine grafisch genaue Identifizierung landwirtschaftlicher Flächen nach Größe und Lage auf Basis digital erfasster Daten für alle flächenbezogenen Beihilfen im Rahmen der EU-Agrarförderung. Die Forderungen der Landwirte zur Umstellung auf eine Geodatenbasierte Antragstellung sind online abrufbar.
DBV
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