Gleichzeitig enthält der Entwurf eine Übergangsregelung für laufende Tarifverträge. Bis 31. Dezember 2016 können Branchenmindestlöhne auch unterhalb von 8,50 Euro liegen. Voraussetzungen sind, dass die Branche ins das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wurde und die Tarifvereinbarung vom Bundesarbeitsministerium allgemeinverbindlich erklärt wurde. Beides wird mit dem
Gesetzentwurf erleichtert.
Allerdings muss eine Branche über einen bundesweit geltenden Tarifvertrag verfügen, um die Übergangsregelung nutzen können. Für die Landwirtschaft bedeutet dies, dass die bislang bestehenden regionalen Tarifverträge zuvor in einen bundesweiten Tarifvertrag umgewandelt werden müssen. Dies dürfte in der Landwirtschaft leichter als in anderen Branchen werden, weil hier den regionalen Verträgen eine Bundesempfehlung zugrunde liegt, auf die sich der Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Anfang letzten Jahres verständigt hatten.
Rechnung getragen wurde der speziellen Entlohnung von Erntehelfern. Laut Entwurf soll die Vereinbarung von Stück- und Akkordlöhnen zulässig sein, wenn gewährleistet ist, dass dabei der Mindeststundenlohn erreicht wird.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigte sich zufrieden mit dem Entwurf. Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, übte erneut scharfe Kritik. (AgE)