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06.08.2018 | 14:05 | Dürre-Hilfen 

Nicht jeder Landwirt würde von Milliardenhilfe profitieren

Bad Iburg - Der Bauernverband Nordostniedersachsen (BVNON) kritisiert Bauernpräsident Joachim Rukwied.

Dürre-Hilfen
(c) proplanta
Er erwecke mit seiner Forderung nach einer Dürre-Hilfe in Höhe von einer Milliarde Euro den falschen Eindruck, die Landwirtschaft bekomme erhebliche Hilfszahlungen, obwohl bei der Masse der Betriebe nichts ankomme, teilte der Verband mit.

Der BVNON nahm in seiner Pressemitteilung auch im Namen des niedersächsischen Landvolks Stellung, dem Dachverband der Bauern in Niedersachsen. Dessen Präsident, Albert Schulte to Brinke, distanzierte sich jedoch von der Kritik. «Wir haben das durchaus kontrovers diskutiert im Vorstand», sagte er allerdings am Sonntag in Bad Iburg zu der Forderung Rukwieds.

Schulte to Brinke kritisierte die Diskussion über Dürre-Hilfen: «Es entsteht der Eindruck, es wird mit der Gießkanne verteilt. Und dem ist ja nicht so», sagte er. Am Ende würden nur wenige Betriebe etwas von dem Geld sehen, und auch nur nach langer Wartezeit. «Es geht nur darum, einigen Betrieben, die wirklich existenziell betroffen sind, zu helfen», sagte Schulte to Brinke.

Das Landvolk fordert grundlegende Hilfe zur Selbsthilfe. So sollten 80 Prozent der EU-Direktzahlungen bereits zum Oktober ausgezahlt werden. Die EU-Kommission hat bereits eine frühere Auszahlung der Fördergelder in Aussicht gestellt. Zu den weiteren Forderungen gehört, dass rund 200 000 Hektar Ackerland in Niedersachsen, die unter normalen Umständen nach EU-Recht mit nicht nutzbaren Zwischenfrüchten begrünt werden sollen, zum Anbau von Winterfutter freigegeben werden. «Das könnte den Betrieben helfen», sagte Schulte to Brinke.

Notwendig sind aus Sicht der Landwirte unter anderem auch die Genehmigung zusätzlicher Wassermengen zur Beregnung von Futterflächen und die Berücksichtigung der schlechten Ernte bei der Nährstoffberechnung und der Düngebilanz. Auf Bundesebene fordern die niedersächsischen Landwirte, dass den Betrieben eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage und eine Mehrgefahrenversicherung ermöglicht werden.
dpa/lni
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