„Eine schleichende Verunreinigung der gesamten Nahrungskette mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) darf nicht legitimiert werden. Damit würde das langsame Aus für die Wahlfreiheit von Landwirten und Verbrauchern eingeleitet“, kritisiert Thomas Dosch, Präsident von Bioland, die Gesetzesvorlage. Bioland fordert einen umfassenden Haftungsanspruch aller Unternehmen, die ohne
Gentechnik arbeiten, wenn sie durch Verunreinigungen mit GVO geschädigt werden. „Eine Entschädigung der Unternehmen muss unbedingt auch für Verunreinigungen unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwertes von 0,9 Prozent gelten. Ansonsten werden Unternehmen unmittelbar in ihrer Existenz gefährdet“, stellt Dosch klar.
Heute muss die Biobranche – die Gentechnik nicht einsetzen will und darf – die gesamten Kosten zum Schutz gegen GVO-Verunreinigungen selbst tragen, Beispiel Soja. Biobetriebe müssen ihre Warenflüsse mit hohem Aufwand absichern. Die dazu notwendigen Qualitätssicherungsmaßnahmen verteuern Biosoja um 70 bis 80 Euro pro Tonne. Allein für diese Futtermittelkomponente entstehen der Biobranche heute bereits jährliche Mehrkosten in Millionenhöhe. Werden zukünftig weitere GV-Pflanzen in der EU zum Import oder Anbau zugelassen, kommen auf die Biobranche immense Mehrkosten zur Absicherung der gentechnikfreien Produktion zu.
Neben wirtschaftlichen Schäden droht im Einzelfall zudem ein drastischer Imageverlust. So wurde einem niedersächsischen Biobauern der Biostatus für seine Schweine aberkannt, weil das Futter mit Gensoja verunreinigt war. Dessen Schaden betrug weit über 100.000 Euro. (PD)