Wie Landwirtschaftsminister Helmut
Brunner mitteilte, hat die
EU-Kommission nach siebenjährigem Prüfverfahren die geografische Angabe „Hopfen aus der Hallertau“ in das europäische Register regionaltypischer Spezialitäten aufgenommen. Damit darf künftig nur Hopfen aus der weltgrößten Anbauregion so bezeichnet werden. Der Schutz unterstreicht laut Brunner den international hervorragenden Ruf des Hallertauer Hopfens, ermöglicht ein noch gezielteres Marketing und damit eine Verbesserung der Wertschöpfung. Dem Hopfenpflanzerverband Hallertau, der 2003 den Antrag bei der EU-Kommission gestellt hatte, gratulierte der Minister zu dem Erfolg. Er selbst hatte sich in Brüssel wiederholt für die Anerkennung eingesetzt. Bei Internationalen Fachmessen wie der Brau Beviale, die im Herbst in Nürnberg stattfindet, wollen Ministerium und Verband mit einem Gemeinschaftsstand für den Hallertauer Hopfen werben. Derzeit werden 70 Prozent der jährlichen Ernte in über 100 Länder der Erde exportiert.
Bereits 17 andere typisch bayerische Spezialitäten sind europaweit als „Geschützte geographische Angabe“ eingetragen. Dazu zählen unter anderem der „Allgäuer Emmentaler“, der „Allgäuer Bergkäse“, „Bayerisches Bier“ oder auch „Nürnberger Bratwürste“. Sie alle weisen eine lange Tradition auf und sind eng mit der jeweiligen Region verbunden. „Mit dem Schutz bayerischer Spezialitäten wird die Einzigartigkeit unserer Erzeugnisse noch stärker hervorgehoben“, so der Minister. (Pd)