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08.11.2007 | 09:12

Wald- und Tierschutzberichte nur noch alle vier Jahre

Berlin - Agrar-, Wald- und Tierschutzberichte der Bundesregierung soll es zukünftig nur noch alle vier Jahre geben.

Bundesregierung
(c) proplanta
Der Agrarausschuss hat am Mittwochvormittag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der gesetzlichen Berichtspflichten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (16/6737) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen zugestimmt. Bisher musste jährlich ein Agrarbericht, der den Waldbericht einschloss, sowie alle zwei Jahre ein Tierschutzbericht vorgelegt werden.

Vor dem Ausschuss bezeichnete die Vertreterin der Bundesregierung die Neuregelung als "vernünftiges Vorhaben", welches zum Abbau von Bürokratie beitrage. Sie machte deutlich, dass alle relevanten Daten nach wie vor regelmäßig veröffentlicht werden sollen. Die Unions-Fraktion begrüßte den neuen Berichtszeitraum. So könne man längerfristige Entwicklungen besser erfassen.

Allerdings müssten Informationen und Statistiken "allzeit" zur Verfügung stehen, so die Union. Mit "Abscheu und Empörung" lehnte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Neuregelung ab. Wenn man den Waldzustandsbericht und den Verbraucherschutzbericht nur noch alle vier Jahre einfordere, nehme man damit einen "Bedeutungsverlust der Branche" in Kauf.

Durch die bisherige jährliche Berichtspflicht hätten Probleme und Entwicklungen in diesen Bereichen wenigsten einmal im Jahr im Blickpunkt der Öffentlichkeit gestanden, so die Grünen, die eine Berichtspflicht in einem Zweijahresintervall forderten, was auch von der FDP-Fraktion als "guter Kompromiss" bezeichnet wurde. Die Linke kritisierte die Verlängerung der Intervalle ebenfalls und nannte sie "kontraproduktiv". Die angekündigte Bereitstellung der Daten allein reiche nicht aus, so Die Linke. Wichtig seien die Interpretationen und Analysen des Berichtes. (hib/Hau)
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