Pflanzenschutzmittel sind sensibel zu handhabende und erklärungsbedürftige Produkte. In Landwirtschaft, Garten- und Weinbau sowie in der Forstwirtschaft sind Pflanzenschutzmittel unerlässlich. Selbst der biologische Landbau ist auf Pflanzenschutzmittel angewiesen, verzichtet jedoch auf chemisch-synthetisch hergestellte Mittel. Ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sind die Ernten sowohl in der Menge als auch in der Qualität gefährdet.
Bei unsachgemäßer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln können jedoch erhebliche Schäden entstehen. Deshalb unterliegt die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln strengen Auflagen. Dazu gehören ein Selbstbedienungsverbot und die Unterrichtungspflicht durch den sachkundigen Verkäufer. Das Internet kennt solche Regelungen nicht. Täglich versuchen Privatleute, nicht zugelassene Mittel via Internet zu versteigern.
Der DRV sieht aber auch den legalen Pflanzenschutzmittel-Handel im Internet sehr kritisch: Wenn ein Interessent durch einen einzigen Mausklick bestätigen kann, sachkundig zu sein und sämtliche kleingedruckten Hinweise zur Kenntnis genommen zu haben, dann entspricht dieser Handel der gesetzlich verbotenen Abgabe „durch Automaten". Der DRV plädiert für präzisere gesetzliche Regelungen und fordert, den Versandhandel (auch per Internet) mit Pflanzenschutzmitteln für den Einsatz im professionellen Bereich nur zuzulassen, wenn dem Verkäufer ein Sachkundenachweis des Kunden vorliegt.
Deutscher Raiffeisenverband e.V. (DRV) Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette Lebensmittel erzielen die rd. 3.000 DRV-Mitgliedsunternehmen im Agrarhandel und in der Verar-beitung von Agrarerzeugnissen mit rund 100.000 Mitarbeitern einen Umsatz von mehr als 40 Mrd. Euro. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften. (DRV)
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