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11.09.2009 | 10:45 | Eigenvorsorge  

Deutscher Bauernverband wirbt für eine Risikoausgleichsrücklage

Berlin - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat sich erneut für eine Stärkung der Eigenvorsorge der Landwirte für Wetter- und Marktrisiken über eine so genannte Risikoausgleichsrücklage eingesetzt.

Bergbauern
(c) proplanta
Bei einer sehr gut besuchten Fachtagung des DBV am 8. September 2009 in Berlin wies Norbert Schindler, Vizepräsident des DBV, auf die heftigen und weiter steigenden Gewinnschwankungen in der Landwirtschaft hin. Dies gelte sowohl für die Milchpreise, die sich innerhalb Jahresfrist halbiert haben, als auch im Ackerbau, in der Veredlungswirtschaft und bei den Sonderkulturen. Schindler: „Es geht nicht darum, eine neue steuerliche Sonderregelung für die Landwirtschaft einzuführen, sondern die Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft auch im Steuerrecht abzubilden.“ In der jetzigen Situation zahlten Landwirte mit starken schwankenden Gewinnen im Zeitablauf praktisch „zu viel“ Steuern. Außerdem solle über eine Rücklage ein Anreiz zur Eigenvorsorge gegeben werden.

Im Unterschied zur gewerblichen Wirtschaft tragen Landwirte einige besondere Risiken, die im Umgang mit lebenden Pflanzen und Tieren sowie der Abhängigkeit von Witterung und Klima begründet sind. Außerdem sind die Landwirte im erheblichen Umfang höherer Gewalt ausgesetzt, die den Fortbestand ihrer Betriebe gefährdet. Dazu zählen Naturkatastrophen, Krankheiten bzw. Tierseuchen oder Schädlingsbefall. Fachexperten – so unter anderem Prof. Enno Bahrs von der Universität Hohenheim und Prof. Oliver Mußhoff von der Universität Göttingen – erläuterten bei der Tagung die zu erwartenden Vorteile einer Risikoausgleichsrücklage, mahnten aber auch weitere Klärungen im Detail an. Dabei könne auch ein Blick in andere Länder helfen. Unter anderem in Australien und Frankreich bestehen seit Jahren Regelungen, die einer Risikoausgleichs­rücklage vergleichbar sind. Wichtig aus Sicht der Landwirte dürfte vor allem eine flexible und rechtsklare Bildung und Auflösung der Risikoausgleichsrücklage sein. (DBV)
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