Zwar zählen Wasser und Kohlendioxid sicherlich zu den „Stoffen, die dazu bestimmt sind, Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern (…)“, wie es im Gesetz heißt. Aber es ist wahrscheinlich für alle Beteiligten besser, wenn sie in Zukunft nicht im Rahmen der neuen Düngemittelverordnung unter Berücksichtigung der geltenden EU-Richtlinien verwaltet werden. Daher werden sie im neuen
Gesetzentwurf ausdrücklich ausgenommen. (Pp)