Der BWV weist seine Mitglieder darauf hin, dass dieses Liquiditätshilfeprogramm ab sofort für Landwirte und Winzer zur Verfügung steht. Im Rahmen dieses Programms können Landwirte und Winzer zinsverbilligte Darlehen zur Liquiditätssicherung des Betriebes erhalten. Die Mittel hierfür wurden sowohl vom Bund als auch vom Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt.
Es handelt sich dabei um Darlehen der landwirtschaftlichen Rentenbank, welche über die Hausbank beantragt werden können. Die Darlehen haben grundsätzlich eine vierjährige Laufzeit und können zur Finanzierung von Betriebsmitteln, Kapitaldienst oder anderer betriebsnotwendiger Aufwendungen verwendet werden. Betriebe, die das Darlehen nach Auszahlung der Betriebsprämie 2009 zurückzahlen möchten, können von der Möglichkeit einer vorzeitigen Tilgung in Höhe von 70 Prozent der im Jahr 2008 erhaltenen Betriebsprämie Gebrauch machen. In diesem Fall wird bis zur Preisklasse D des Zinssystems der landwirtschaftlichen Rentenbank eine vollständige Zinsfreistellung gewährt.
Die Zinsverbilligung beträgt für Vieh haltende Betriebe 2 Prozent und für alle übrigen Betriebe 1 Prozent. Der BWV hat das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mit der Bitte angeschrieben, die zweiprozentige Zinsverbilligung für alle Betriebssparten bereitzustellen, da unter anderem auch viele Gemüse, Salat- und Obstproduzenten durch die desaströse Preissituation bei vielen Produkten vor Liquiditätsproblemen stehen.
Zuständig für die Antragstellung ist das DLR Mosel. Die erforderlichen Antrags- und Verfahrensunterlagen können unter
http://www.dlr-mosel.rlp.de heruntergeladen werden. Unter dieser Adresse links die Rubrik „Abteilungen" anklicken, anschließend auf Investitionsförderung und „Liquiditätshilfeprogramm" klicken.
Für Rückfragen steht der BWV jederzeit gerne zur Verfügung. (bwv)