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16.05.2009 | 07:29 | Verbraucherschutz 

Bundesrat stärkt Verbraucherrechte

Berlin - Der Bundesrat hat am Freitag der Entschädigung bei Zugverspätungen zugestimmt und lästiger Telefonwerbung einen Riegel vorgeschoben.

Verbraucherrechte
(c) XtravaganT - fotolia.com
Insgesamt billigte die Länderkammer 31 Gesetze. Die wichtigsten Beschlüsse:

BAHN: Bahnreisende erhalten bei größeren Zugverspätungen ein gesetzliches Recht auf Entschädigung. Bei Verspätungen ab 60 Minuten werden 25 Prozent des Fahrpreises erstattet, ab zwei Stunden sind es 50 Prozent. Ausgezahlt werden aber nur Beträge von mehr als 4 Euro. Bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten ist eine kostenlose Hotelunterkunft anzubieten, wenn wegen der Unpünktlichkeit oder des Ausfalls eine Übernachtung erforderlich wird.

TELEFONWERBUNG: Verbraucher werden besser vor lästiger Telefonwerbung geschützt. Wer gegen das Verbot unerlaubter Werbeanrufe verstößt, muss mit Strafen von bis zu 50.000 Euro rechnen. Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, sonst drohen bis zu 10.000 Euro Geldbuße. Kunden können zudem leichter aus Verträgen wieder aussteigen.

GAMMELFLEISCH: Der Länder fordern eine schärfere Regelung beim Handel mit Gammelfleisch. Sie wollen die «schwarzen Schafe» benennen. Um das vom Bundestag beschlossene Gesetz zu ändern, rief der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an. Die Verbraucher könnten bisher nur informiert werden nach einer Abwägung der Interessen von Unternehmen und Öffentlichkeit. Geplant war, die Bußgelder für den Handel mit Gammelfleisch von 20.000 Euro auf 50.000 Euro zu erhöhen.

VOLKSZÄHLUNG: Nach mehr als zwei Jahrzehnten gibt es am 9. Mai 2011 in Deutschland wieder eine Volkszählung. Anders als früher werden nicht mehr alle Bürger befragt, sondern zunächst ihre bei Behörden gespeicherten Daten zusammengeführt. Zu den erhobenen Daten gehören auch Religionszugehörigkeit und Migrationshintergrund. Gezählt wird in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).

GENTESTS: Nach jahrelangen Auseinandersetzungen hat das Gendiagnostikgesetz die letzte Hürde genommen. Gen-Untersuchungen sollen nur mit Einwilligung des Patienten und ausschließlich von einem Arzt vorgenommen werden dürfen. Heimliche Vaterschaftstests werden mit bis zu 5.000 Euro bestraft. Arbeitgeber und Versicherungen dürfen von Bewerbern und Kunden grundsätzlich keine Gen- Untersuchungen verlangen.

GELDSTRAFEN: Die seit mehr als 30 Jahren nicht mehr erhöhten Geldstrafen steigen deutlich. Der seit 1975 unverändert bei 5000 Euro liegende Höchstsatz steigt auf 30.000 Euro. Damit können Topverdiener bei Gesetzesverstößen kräftiger als bisher gebeten werden. Der Betrag wird mit der Anzahl der verhängten Tagessätze multipliziert. Spitzenverdiener riskieren somit Millionenstrafen.

KONTOPFÄNDUNG. Schuldner dürfen trotz einer Kontopfändung weiter am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Jeder Inhaber eines Girokontos kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass dieses als «Pfändungsschutzkonto» geführt wird. Kreditinstitute dürfen die Pfändung des Kontos nicht mehr zum Anlass nehmen, das Girokonto zu kündigen.

ZIVILDIENST: Der Zivildienst wird einem «Lerndienst» umgebaut. Zivildienstleistende erhalten künftig ein Abschlusszeugnis, das Auskunft über die erworbenen Qualifikationen gibt.

OPFERENTSCHÄDIGUNG: Werden deutsche Staatsbürger im Ausland Opfer einer Gewalttat, erhalten sie künftig eine staatliche Entschädigung. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ausländer, die sich zeitweilig in Deutschland aufhalten, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend machen.

BIOSPRIT: Der Bundesrat hat das Gesetz zur Biosprit-Förderung vorläufig gestoppt. Die Länderkammer rief den Vermittlungsausschuss an. Der Bundesrat wies damit vor allem die vom Bund geplante Rücknahme des Biokraftstoffanteils an der Beimischung zum fossilen Kraftstoff von 6,26 auf 5,25 Prozent in diesem Jahr zurück.

TIERSCHUTZ 1: Die Käfige für Legehennen sollen nur noch mit einem «Tierschutz-TÜV» zugelassen werden. Nach dem geänderten Tierschutzgesetz dürfen künftig nur noch tiergerecht und serienmäßig hergestellte Ställe benutzt werden. Ein Prüf- und Zulassungsverfahren soll verhindern, dass den Tieren Schmerzen zugefügt werden. Der geplante «TÜV» gilt von 2012 an zunächst für Legehennen.

TIERSCHUTZ 2: Der Bundesrat fordert ein schärferes Importverbot von Robbenprodukten. Die Bundesregierung solle auf ihren Gesetzentwurf verzichten, weil das EU-Parlament bereits eine weitergehende Regelung beschlossen habe. Die Regierung will Ausnahmen für den Handel mit Robbenprodukten zulassen, wenn nach Art und Weise der arktischen Ureinwohner (Inuit) gejagt wird.

UMWELT: Gebrauchte Batterien müssen künftig getrennt von sonstigem Abfall gesammelt und verwertet werden. Bislang galten diese strengen Vorschriften nur für Batterien mit besonders hohem Anteil an Schwermetallen.

SED-OPFER: Die Länder wollen die Rente für Opfer des SED-Regimes nachbessern und die Benachteiligung von Anspruchsberechtigten mit Kindern aufheben. Seit dem 1. September 2007 erhalten bedürftige Opfer der politischen Verfolgung eine monatliche Rente von bis zu 250 Euro. (dpa)
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