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18.02.2016 | 14:15 | Agrarsubventionen 

Liquiditätshilfeprogramm: Zweite Runde ab 22. Februar

Berlin - 7.830 Anträge der ersten Antragsphase wurden zwischenzeitlich voll-ständig erfasst und weitgehend bearbeitet. Danach steht fest, dass noch rund 13 Millionen Euro für die Zahlung von Beihilfen an in Not geratene Milch- und Fleischerzeuger zur Verfügung stehen.

Liquiditätshilfeprogramm
(c) proplanta
Neue Anträge können deshalb in einer zweiten Antragsphase bis zum 22. März 2016 gestellt werden.

Dazu erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt: „Wir haben die Liquidität der Landwirte im Auge. Die von den niedrigen Erzeugerpreisen besonders betroffenen Milch- und Fleischerzeuger können jetzt neue Anträge für einen Liquiditätszuschuss stellen. Damit verschaffen wir den Betrieben etwas finanziellen Spielraum. Die notwendigen Anpassungen der deutschen und europäischen Bauern an den globalen Markt werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten durch politische Maßnahmen auch weiterhin unterstützen. Dazu stehe ich auch im Austausch mit meinen europäischen Amtskollegen.“

Von insgesamt 69,2 Millionen Euro, die die Europäische Kommission Deutschland zur Verfügung gestellt hatte, bleibt eine Summe von rund 13 Millionen Euro für die zweite Antragsphase abrufbar. Diese dauert vom 22. Februar bis zum 22. März 2016. Dabei bleiben die Voraussetzungen, unter denen landwirtschaftliche Betriebe finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen können, unverändert.

Sollte in der zweiten Antragsrunde die Summe der zu bewilligenden Beihilfen höher sein als die dafür zur Verfügung stehenden Mittel, werden alle Zuschüsse dieser Antragsrunde anteilsmäßig gekürzt.

Antragsformulare, Hinweise und Merkblätter gibt es im BLE-Internetangebot unter www.ble.de/liquiditaetsbeihilfe.

Hintergrund
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage der Tiererzeuger gab das BMEL betroffenen Landwirten vom 21. November bis zum 18. Dezember 2015 in einer ersten Antragsphase die Möglichkeit, Anträge auf eine Liquiditätsbeihilfe zu stellen. Da nicht alle Mittel abgerufen wurden, läuft ab dem 22. Februar 2016 nun die zweite Antragsphase. Antragsberechtigt sind nach wie vor Milch- und Fleischerzeuger, die zur Sicherung ihrer Liquidität ein Darlehen aufgenommen haben und einen Preisrückgang für ihre Produktion von 19 Prozent nachweisen konnten.

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat alle 7.830 Anträge der ersten Antragsphase erfasst, weitgehend bearbeitet und zahlt die bewilligten Beihilfen laufend aus. 6.280 Anträge wurden von Milcherzeugern gestellt, auf Tierhalter entfielen 1.550 Anträge. Regional kamen die meisten Anträge aus Bayern (2.499), Niedersachen (1.894) und Nordrhein-Westfalen (1.203).

Ein Teil der Anträge musste von der BLE abgelehnt werden, weil die Voraussetzungen für die Beihilfegewährung nicht erfüllt waren, zum Beispiel ein nicht nachgewiesener Preisrückgang von 19 Prozent oder die Vorlage von Darlehensverträgen, die nicht der Verordnung entsprachen.
BMEL
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