Landwirtschaftsminister Frank Kupfer bittet die Bevölkerung dafür um Verständnis und verweist auf eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für LKW. „Diese Ausnahme soll helfen, Ernte-, Transport- und Lagerverluste zu vermeiden. Landwirtschaft findet in der Natur statt und wann ein Schlag abgeerntet werden kann, richtet sich nach dem Wetter.“, so Kupfer. Aus diesem Grund bittet er die Verkehrsteilnehmer um besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme.
Die Ausnahmegenehmigung ist befristet für
- die Ernte von Getreide und Hülsenfrüchten bis 15. September, in Gebirgslagen bis 15. Oktober,
- die Futter- und
Maisernte bis 31. Oktober,
- die Hackfruchternte (Kartoffel- und Zuckerrübenernte) bis 31. Dezember.
Erlaubt sind alle unbedingt notwendigen Transporte vom Feld hin zu Bahnhöfen, Lagerstätten oder Siloanlagen - aber auch die dazugehörenden leeren Rückfahrten. Die Fahrzeugführer müssen einen schriftlichen Fahrauftrag mit Angabe des Fahrzeug-Kennzeichens sowie der Transportquelle und des Zielortes vorweisen können. Diese Aufträge können für mehrere Einsätze bzw. Tage ausgestellt sein. (PD)