Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. In gedruckter Form wird die Broschüre ab März auch bei den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten aufliegen. Sie enthält alle wichtigen Informationen zu den von der EU vorgeschriebenen Auflagen, um die Zahl der Beanstandungen bei den notwendigen Kontrollen möglichst gering zu halten.
Das Ministerium weist auf folgende Neuerungen hin: Erstmals ist dieses Jahr ein mindestens sechsmonatiger Lagerraum für Wirtschaftsdünger nachzuweisen. Über Möglichkeiten und Ausnahmeregelungen informieren die Ämter für Landwirtschaft und Forsten. Unter
www.lfl.bayern.de/iab/ stellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ein kostenloses Programm zur Berechnung des individuellen Lagerraums zur Verfügung.
Die bereits 2008 eingeführte Aufzeichnungspflicht für Pflanzenschutzmittel muss dieses Jahr erstmals überprüft werden.
Nach den Bestimmungen zum Anbauverhältnis ist zum Schutz des Bodens bei der überjährigen Fruchtfolge für die gleiche Kultur eine Anbaupause von mindestens zwei Jahren einzuhalten. Wird diese Pause unterschritten, muss für das betreffende und für die beiden folgenden Jahre eine Humusbilanz erstellt werden. Gleiches gilt, wenn die Vorgaben für die mehrgliedrige Fruchtfolge (mindestens drei Kulturen mit je 15 Prozent Anteil an der Ackerfläche) nicht eingehalten werden.
Das Ministerium empfiehlt daher, gegebenenfalls fehlende Humusbilanzen für die Vorjahre nachzuholen. Unter der Internet-Adresse
www.lfl.bayern.de/iab/bodenschutz/12458/index.php bietet die Landesanstalt ein Programm zur Erstellung betriebsindividueller Humusbilanzen an. Beratung und Hilfestellung leisten dabei auch die Ämter für Landwirtschaft und Forsten. (PD)