Durch den nun beschlossenen endgültigen Wegfall von Selbstbehalt und Obergrenze werden die Wettbewerbsnachteile im europäischen Vergleich insbesondere für Agrargenossenschaften spürbar abgebaut“, betont Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes (DRV).
Allerdings bleiben weiterhin Wettbewerbsnachteile für die deutsche Land- und Forstwirtschaft bestehen, die bei den vom
DRV betreuten Agrargenossenschaften bis zu 35.000 Euro je Unternehmen und Jahr betragen können. „Ich appelliere daher an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene wie im Koalitionsvertrag vereinbart, weiterhin für eine einheitliche Besteuerung des Agrardiesels einzusetzen und damit für gleiche Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt zu sorgen“, so Nüssel weiter. (drv Raiffeisen)