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Agrarausschuss des Landtags beschloss am Donnerstagabend eine entsprechende Änderung des Landeswassergesetzes, wie die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Ute Schildt, am Freitag mitteilte. Mit der Verabschiedung der Gesetzesnovelle durch den Landtag werde im November gerechnet. Der Mindestabstand zu Gewässern soll von sieben auf drei Meter verringert und damit der Regelung in der Bundesdüngemittelverordnung angepasst werden. Dies verbessere die Chancengleichheit für die Bauern im Nordosten, erklärte Schildt. (dpa)