Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
16/8039) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (
16/7929). Mit dem Gesundheitscheck soll eine grundlegende Reform eingeleitet werden, heißt es weiter. Die Verlässlichkeit, die Planungssicherheit und die Zukunftsfestigkeit der GAP müssten dabei aber gewahrt bleiben. Vor diesem Hintergrund seien Überlegungen zur betriebsgrößenabhängigen Kürzung der Direktzahlungen, die zu einseitigen Belastungen großer Betriebe im strukturschwachen Ostdeutschland führen würden, nicht akzeptabel.
Darüber hinaus bleibe die Nachhaltigkeit der europäischen Landwirtschaft ein wichtiges Anliegen. Deswegen solle der Gesundheitscheck in erster Linie dazu dienen, Defizite zu beheben, die bei der Umsetzung der Agrarreformen 2003 aufgetreten seien. Außerdem solle die GAP weiter vereinfacht und der Verwaltungsaufwand für Wirtschaft und Behörden gesenkt werden. Darüber hinaus sollen im Rahmen des Gesundheitschecks keine Beschlüsse gefasst werden dürfen, die das Ergebnis der Überprüfung des EU-Haushalts 2008/2009 vorwegnehmen und substanziell in die Mittelrückflüsse eingreifen würden. (hib/MIK)