(c) proplanta Es gebe keine Beweise für die Vorwürfe, sagte ein Sprecher am Montag auf Anfrage. Die Staatsanwaltschaft prüft Hinweise, wonach Schweine in dem Schlachthof möglicherweise vor der Tötung nicht ausreichend betäubt wurden. Die Behörde hatte von einem Anfangsverdacht auf Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gesprochen.
Die Anzeige datiere vom Februar 2015, und es habe einen Vor-Ort-Termin im Mai 2015 gegeben. Es sei nicht erklärlich, warum die Vorwürfe jetzt öffentlich gemacht würden, wunderte sich der Sprecher. Er begrüßte ausdrücklich das von der Staatsanwaltschaft Oldenburg angekündigte tierschutzrechtliche Gutachten.
Der Hinweis war seinerzeit von einer Mitarbeiterin des Landkreises Emsland an die Staatsanwaltschaft gegeben worden. Am Wochenende hatte das Unternehmen erklärt: «Die geäußerten Mutmaßungen sind falsch. Es gab und gibt keine Verstöße tierschutzrechtlicher Art.» Der Betrieb verwies auf unabhängige Überprüfungen in den vergangenen Monaten.
Diese hätten bestätigt und gezeigt, dass alle Standards zu jedem Zeitpunkt eingehalten würden. Nach einem Bericht der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (NOZ) handelt es sich bei dem Unternehmen um einen der größten Betriebe dieser Art in Deutschland.
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