Dies forderten die Mitglieder des BBV-Fachausschusses Nebenerwerbslandwirtschaft und Einkommensquellen bei ihrer jüngsten Sitzung. In Bayern wirtschaften 54 Prozent, insgesamt etwa 63.000 Betriebe, im Nebenerwerb.
„Auch Landwirte, die noch einem anderen Beruf nachgehen oder Betriebe, die sich neue Einkommensquellen über erneuerbare Energien, Urlaub auf dem Bauernhof oder in der Gastronomie aufgebaut haben, sind aktive Landwirte", betonte der Sprecher der Nebenerwerbslandwirte, Martin Seidl. Hintergrund sind Pläne der
EU-Kommission, künftig nur noch sogenannte „aktive Landwirte" zu fördern, die über die Einkommensteuerbescheide anhand eines bestimmten Prozentsatzes ihres landwirtschaftlichen Einkommens am Gesamteinkommen definiert werden sollen.
In einem Forderungskatalog sprechen sich die Nebenerwerbsvertreter auch für einen starken EU-Agrarhaushalt für die nächste Planungsperiode ab 2014 aus. „Gerade für die Nebenerwerbsbetriebe sind die EU-Direktzahlungen von enormer stabilisierender Bedeutung und machen bis zu 80 Prozent ihres landwirtschaftlichen Einkommens aus", sagte Seidl. Nur so könnten die Nebenerwerbsbetriebe auch in Zukunft ihre vielfältigen Leistungen beim Erhalt der attraktiven Kulturlandschaft und als Wirtschaftsfaktor für einen vitalen ländlichen Raum erfüllen.
Der längst überfällige Bürokratieabbau müsse auf allen politischen Ebenen angepackt werden. Für Nebenerwerbslandwirte, die oft noch einen anderen Beruf ausübten, sei die Fülle an Auflagen bereits jetzt kaum mehr zu überblicken. Die immer höher werdenden Standards und Auflagen führten zu Mehrkosten, was viele Nebenerwerbsbetriebe nicht selten zur Aufgabe zwinge, so die Vertreter des Nebenerwerbsausschusses. „Unsere Nebenerwerbsbetriebe brauchen dringend spürbare Entlastungen über praxisgerechte Kleinerzeugerregelungen sowie Toleranz- und Bagatellgrenzen", forderte Seidl.
Im Steuerbereich forderten die Nebenerwerbsvertreter eine Beibehaltung der Pauschalierungsmöglichkeiten nach § 13 a des Einkommensteuergesetzes bei der Gewinnermittlung und bei der Umsatzsteuer. Bei der aktuellen Diskussion über die Reform der Grundsteuer dürfe es für die Nebenerwerbsbetriebe nicht zu höheren Belastungen kommen. Die Bewertung müsse sich auch künftig an der Ertragsfähigkeit orientieren. (bbv)