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23.01.2018 | 11:22 | Vorteilsannahme 

Prozess gegen ehemalige Führungskräfte des Landgestüts wird im April fortgesetzt

Warendorf - Der Prozess gegen drei ehemalige Führungskräfte des Landgestüts Warendorf wird am 23. April mit der Aussage eines Zeugen aus dem Landwirtschaftsministerium fortgesetzt.

Pferdegestüt
(c) proplanta
Das Amtsgericht Warendorf hatte zum Prozessauftakt am Montag vorgeschlagen, das Verfahren im Fall von Geständnissen mit Geldstrafen vorzeitig zu beenden. Das lehnten aber alle Beteiligten ab.

Die Staatsanwaltschaft Münster wirft der ehemaligen Leiterin des Landgestüts (53) und dem früheren ersten Hauptberittmeister (54) gemeinschaftliche Vorteilsannahme in vier Fällen vor, dem damaligen stellvertretenden Gestütsleiter (56) Vorteilsannahme in drei Fällen und Untreue.

Der Zeuge soll jetzt zu dem Vorwurf aussagen, die Angeklagten hätten ohne das Wissen des Landes eine Beraterfirma gegründet, die privat Geschäfte mit einer Reitsporteinrichtung in Katar betrieben hatte.

Laut Angaben des Anwalts der ehemaligen Leiterin habe es aber durchaus Gespräche mit Vorgesetzten in Düsseldorf über die Nebentätigkeit gegeben.
dpa/lnw
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