Laut dem 21. Subventionsbericht der Bundesregierung gehen die dem Bereich Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugeordneten Subventionen von 1,3 Mrd. € im Jahr 2005 auf 0,9 Mrd. € im Jahr 2008 zurück. Der Anteil des Agrarsektors an den gesamten Subventionen des Bundes sinkt in dieser Zeit von 5,7 % auf 4,3 %. Damit setze sich der Trend der 90er Jahre unvermindert fort, wonach die
Agrarsubventionen sowie ihr Anteil an den Gesamtsubventionen weiter stark rückläufig sind. 1990 machten die Agrarsubventionen des Bundes mit 2,9 Mio. € noch 20 % an den Gesamtsubventionen aus, hebt der
Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) hervor.
Allein bei den Finanzhilfen erbrachte die Landwirtschaft zwischen 2005 und 2008 mit Einsparungen von 137 Mio. € den größten Einsparbetrag nach dem Wohnungsbau. Bei den Finanzhilfen an die Landwirtschaft schlagen insbesondere die Reduzierung des Bundeszuschusses zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV) auf 100 Mio. € im Haushalt 2008, der sinkende Bedarf für auslaufende Maßnahmen wie die Landabgaberente und die Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) sowie die Reduzierung des Zuschusses an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein zu Buche. Beim Abbau von Steuervergünstigungen trägt die Landwirtschaft allein mit den Einschränkungen bei der Agrardieselvergütung im Berichtszeitraum zu Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von 275 Mio. € bei. (RLV)