Für den Deutschen
Bauernverband (DBV) ist es nicht nachvollziehbar, dass die Belange der Land- und Forstwirtschaft in der Raumordnung nicht mehr wie bisher in einem eigenen Grundsatz berücksichtigt werden. Denn eine nachhaltige Raumordnung muss der Landwirtschaft die Flächen sichern, die zur Erfüllung der Zukunftsaufgaben der Landwirte von der Ernährungssicherung bis hin zur Mitbewältigung der Energiefrage benötigt werden. Anders als weite Teile der übrigen Wirtschaft sei die Land- und Forstwirtschaft auf die Fläche angewiesen, weshalb sie „Vorfahrt in der Flächennutzung braucht“, erklärte der DBV.
Von Seiten der Politik und Verwaltung wurde dem
DBV einhellig versichert, dass eine Schwächung der Landwirtschaft nicht beabsichtigt sei. Die Streuung der Land- und Forstwirtschaft über mehrere Grundsätze, von Wirtschaft bis Umwelt, bedeute vielmehr eine Stärkung der landwirtschaftlichen Interessen. Hier sieht der DBV nun die Verantwortlichen, insbesondere das Bundeslandwirtschaftsministerium in der Pflicht, ihren Worten Taten folgen zu lassen.
Demgegenüber begrüßt der DBV die Regelung, dass die Bundesländer nun bei der Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Gebäude im Außenbereich von der bundesgesetzlichen Vorschrift abweichen dürfen. Zukünftig kann die Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzungen länger als sieben Jahre her sein. Der DBV fordert die Bundesländer auf, von diesem Abweichungsrecht Gebrauch zu machen, um dem
Strukturwandel in der Land und Forstwirtschaft Rechnung zu tragen. (DBV)