Unter anderem sind damit erstmals Regelungen für das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft getroffen worden.
Mit den Änderungen wurden bestehende Landesverordnungen aus den Bereichen
Pflanzenschutz und Hopfen neu gefasst und an geänderte Vorgaben des Bundes- und Europarechts angepasst. „Wir haben diese Gelegenheit genutzt, das Landesrecht stark zu straffen“, so Landwirtschaftsminister Frank Kupfer. „Aus drei Verordnungen zum Pflanzenschutz wird eine. Die bisherige Verordnung zum Hopfen wurde vollständig neu gefasst und dabei ebenfalls gestrafft“.
In der Verordnung zur Durchführung des Pflanzenschutzgesetzes werden Verfahren zur Anerkennung von Fachbetrieben, zur Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten sowie zum Sachkundenachweis geregelt. Mit der erstmaligen Regelung des Sprühens von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft wird zudem eine umwelt- und gesundheitspolitische Lücke im bisher bestehenden Recht geschlossen. Anwender werden unter anderem verpflichtet, Gebiete, die aus der Luft mit Pflanzenschutzmitteln besprüht werden sollen, rechtzeitig zu kennzeichnen.
Die neue Durchführungsverordnung zum Hopfengesetz war erforderlich, weil sich europäische Vorgaben massiv geändert haben. Sie benennt unter anderem die Standorte, an denen in Sachsen Hopfen angebaut wird. Darüber hinaus ist die Kennzeichnung des Hopfens mit Hilfe eines regionalen Siegels und der Angabe der Hopfensorte geregelt. (PD)