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26.05.2008 | 07:17 | Umweltinformationsgesetz 

Verwaltungsgericht Hamburg: Subventionen für Agrarexporte müssen veröffentlicht werden

Hamburg - Spitzenempfänger von Agrarexportsubventionen müssen mit Namen und Fördersumme veröffentlicht werden. Dieses Grundsatzurteil hat das Verwaltungsgericht Hamburg kürzlich bekannt gegeben.

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Im April 2006 hatte Greenpeace beantragt, die 40 größten Zahlungsempfänger offen zu legen. Die zuständige Bundesbehörde, das Hauptzollamt Hamburg-Jonas, hatte dies verweigert. Nach dem Urteil des Gerichts fallen Empfänger von Agrarsubventionen unter das Umweltinformationsgesetz und sind somit zu veröffentlichen. Diese Frage war bisher in Deutschland strittig, so dass die Öffentlichkeit nicht erfahren konnte, wer die Nutznießer der Agrarförderung sind.
"Wer öffentliche Gelder in Millionenhöhe in Anspruch nimmt, muss sich auch die Transparenz gefallen lassen", sagt Manfred Redelfs, der die Recherche-Abteilung von Greenpeace leitet. "Die Entscheidung war längst überfällig. Das Urteil sorgt für Klarheit, was mit den Steuergeldern geschieht. Nur so kann diskutiert werden, ob das Geld sinnvoll eingesetzt wird."

Die Gerichtsentscheidung in Hamburg ist politisch höchst brisant. Derzeit reformiert die EU den Agrarmarkt, ohne dass die Subventions-Empfänger öffentlich bekannt sind. Zwar müssen auf Druck der Europäischen Kommission ab 30. April 2009 ohnehin alle Agrarsubventionen veröffentlicht werden, doch bis dahin wird die Agrarreform abgeschlossen sein. Deutschland hat sich unter dem Druck der Agrarlobby lange gegen diese EU-Regelung gewehrt.

"Jetzt müssen in Deutschland sämtliche Empfänger von Landwirtschaftssubventionen sofort bekannt gemacht werden. Landwirtschaftsminister Seehofer muss dies umgehend umsetzen, anstatt über weitere Gerichtsverfahren auf Zeit zu spielen", fordert Redelfs.

Jährlich werden in Deutschland rund sechs Milliarden Euro an Landwirtschaftszuschüssen verteilt, ohne dass die Öffentlichkeit weiß, wer von diesem Geldsegen profitiert. Subventionen für den Export von Agrarprodukten sind dabei besonders umstritten: Hier wird das Geld der Steuerzahler eingesetzt, um deutsche Erzeugnisse zu verbilligen, damit sie im Ausland verkauft werden können. Dies führt dazu, dass die Exporte zum Teil preiswerter sind als beispielsweise das lokal erzeugte Hühner- oder Schweinefleisch in Afrika. Zudem führen die Exportsubventionen zu skurrilen Mitnahmeeffekten: Wie Greenpeace aufgedeckt hat, kassiert die Lufthansa Exportzuschüsse für das Essen an Bord der Flugzeuge, die den Luftraum der EU verlassen.

Wegen der Bedeutung des Falles hat das Hamburger Gericht eine sogenannte Sprungrevision zugelassen. Das bedeutet, dass im Falle der Revision der Streitfall unter Verkürzung des Instanzenweges direkt dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung vorgelegt wird. (ots)
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