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26.06.2009 | 13:41 | Agrarkredite 

Liquiditätshilfeprogramm für Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern startet

Schwerin - Ab sofort können Landwirte, die aufgrund der derzeitigen schwierigen Lage  auf den Agrar- und Finanzmärkten in Liquiditätsschwierigkeiten geraten sind Unterstützung aus dem Liquiditätshilfeprogramm beantragen.

Agrarkredite
(c) proplanta
"Die Auswirkungen der globalen Wirtschaftskrise sind auch in den Landwirtschaftsbetrieben Mecklenburg-Vorpommerns angekommen. Viele Betriebe, insbesondere in der Viehhaltung kämpfen ums Überleben. Diesen Unternehmen muss geholfen werden", betont Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

In Zusammenarbeit mit dem Bund und der Landwirtschaftlichen Rentenbank gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Beihilfen zur Liquiditätssicherung. Dabei handelt es sich um eine Zinsverbilligung um 1% bei Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Dafür stehen in Mecklenburg-Vorpommern 1, 9 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Kredite werden über die jeweilige Hausbank abgewickelt. Insofern müssen sich die Landwirte zunächst an ihre Hausbank wenden und eine Kreditbereitschaftserklärung einholen. Das ist die Voraussetzung für die Beantragung der Beihilfe. Diese Anträge sind im Amt für Landwirtschaft Parchim zu stellen. Für Rückfragen stehen Mitarbeiter im Amt für Landwirtschaft Parchim unter der Telefonnummer 03871/6020 zur Verfügung.

Landwirtschafts- und Umweltminister Backhaus verweist in diesem Zusammenhang auch auf die neue  Bürgschaftsrichtlinie für Landwirtschaftsbetriebe. So gewährt das Land erstmals auch für landwirtschaftliche Unternehmen Bürgschaften in Höhe von 80 %  für Umlaufmittelkredite. Diese Richtlinie wird am 13. Juli im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern Nr. 28 veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft.

"Beide Maßnahmen, also die Unterstützung aus dem Liquiditätshilfeprogramm und die Landesbürgschaften können miteinander kombiniert werden. Ich denke, damit können die akut gefährdeten viehhaltenden Unternehmen die derzeit schwierige Situation besser überstehen", so Minister Backhaus.

Ein entsprechendes Merkblatt mit Hinweisen zum Inhalt und zur Beantragung der Unterstützung aus dem Liquiditätshilfeprogramm  ist im Internet unter www.regierung-mv.de/lm veröffentlicht. (PD)
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