Das hat Landwirtschaftsminister Josef Miller in München vor Beginn des anstehenden Almsommers mitgeteilt. So wird die Prämie beim Einsatz von ständigem Personal von bisher 80 Euro je Hektar auf jetzt 90 Euro je Hektar Lichtweide angehoben. Gleichzeitig erhöhen sich der Mindestbetrag je Alm oder Alpe von 600 Euro auf 675 Euro und der Höchstbetrag je Hirte von 2.500 Euro auf 2.750 Euro. Bei der Behirtung mit nicht ständigem Personal gelten ebenfalls entsprechend höhere Fördersätze. Die Prämienanhebungen müssen allerdings noch von der
EU-Kommission genehmigt werden.
Die Behirtungsprämie ist Teil des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms, das nach Angaben des Ministers aktuell insbesondere unter den Aspekten der
Artenvielfalt und des Klimaschutzes weiterentwickelt wurde. Um die Almen und Alpen mit ihrer einzigartigen Vielfalt zu erhalten, ist die Beweidung mit Tieren und deren professionelle Betreuung seinen Worten zufolge unerlässlich.
Miller: „Die Hirten wissen, wie sie die Beweidung steuern können, beispielsweise durch das Aufstellen der Tränken oder das Auslegen von Lecksalz. Sie können damit Trittschäden, Folgeerosion oder auch lokale Unterbeweidung vermeiden und dafür Sorge tragen, dass spezifische Biotope wie Moore oder Magerrasen berücksichtigt werden.“ Ein Wegfall der Behirtungsprämie würde nach seinen Worten unweigerlich zum Personalrückgang auf Almen und Alpen führen. „Die Konsequenzen daraus wären mangelnde Weidepflege, ein Verfilzen der Almweiden durch geringes Weidemanagement und schließlich ein Rückgang der Artenvielfalt“, so der Minister. (PD)