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28.11.2017 | 17:57 | Glyphosat-Zulassung 

Agrarministerium prüfte Glyphosat-Votum schon länger

Berlin - Das Landwirtschaftsministerium prüfte nach Medienberichten schon vor Monaten Möglichkeiten für eine Zustimmung zur Weiterverwendung des Unkrautvernichters Glyphosat.

Glyphosat-Zulassung
(c) proplanta
Das zuständige Fachreferat für Pflanzenschutz empfahl demnach schon am 7. Juli zu prüfen, ob man ohne das Einverständnis des Bundesumweltministeriums dem Vorschlag der EU-Kommission «eigenverantwortlich» zustimmen könne. Das berichteten WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung am Dienstag unter Berufung auf interne Unterlagen. Das Ministerium wies zurück, dass das deutsche Glyphosat-Abstimmungsverhalten von langer Hand geplant gewesen sei.

Minister Christian Schmidt (CSU) hatte seinen Vertreter am Montag in Brüssel für eine fünfjährige Weiterverwendung von Glyphosat in Europa stimmen lassen - obwohl Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) das ablehnte. Die Geschäftsordnung der Bundesregierung sieht in solchen Fällen einen Beschluss der Bundesregierung vor, den es aber nicht gab. Deshalb hatte sich Deutschland bei vorigen Abstimmungen über die Zukunft von Glyphosat enthalten.

Die Fachabteilung im Landwirtschaftsministerium (BMEL) bat die Leitungsebene den Medien zufolge Ende August zudem, bei Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Weisung zu erwirken und das Umweltministerium unter Berufung auf die Richtlinienkompetenz der Kanzlerin zu umgehen. Eine «Zustimmung ohne ressortabgestimmte Haltung» - also ohne Einvernehmen unter den Ministerien - hielt man demnach im Haus für möglich.

Ein Ministeriumssprecher teilte am Abend mit, es sei gängige Verwaltungspraxis, dass die Experten der Bundesministerien mögliche Optionen für die politische Entscheidungsebene aufbereiteten. «Die politische Leitung des BMEL ist dem Vorschlag eines Alleingangs allerdings nicht gefolgt.» Das sei durch das Abstimmungsverhalten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel lückenlos dokumentiert: Deutschland habe sich in der Vergangenheit stets enthalten. «Noch Mitte vergangener Woche wurde seitens der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass die von Bundesminister Schmidt eingebrachten Auflagen nicht berücksichtigt werden können», hieß es.
dpa
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