Dazu wurde eine bis zum Jahr 2015 geltende Förderrichtlinie als Bestandteil der FörderInitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen (FILET) erlassen.
Die Förderung ist vorwiegend auf Kleinst-, Klein- und Mittlere Unternehmen (KMU) gerichtet und hat folgende Förderziele:
- Entwicklung neuer Produkte (einschließlich der hierzu erforderlichen vorbereitenden Tätigkeiten),
- Entwicklung neuer Verfahren in der Land- und Ernährungswirtschaft (einschließlich der Erprobung dieser Verfahren unter Praxisbedingungen) und
- Entwicklung neuer Technologien zur Produktion, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse.
Diese Förderrichtlinie ist im Informationsportal der Agrarverwaltung ‚ThüringenAgrar’ (
www.thueringen.de/de/tll/foerderung_formulare/lw_fw_markt/) nachzulesen sowie im Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 29/2009, S. 1263 - 1267 veröffentlicht.
Ansprechpartner zur Beratung bei geplanten Fördervorhaben ist die Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft, Referat Förderung/Agrarmarketing, Herr Matthias Knape, Tel.-Nr. 03641/683-403. (tll)