Christian von Boetticher (c) MLUR-SH
In Büdelsdorf sagte von Boetticher gestern, das UGB biete Chancen für Bürokratieabbau und Vereinfachung im deutschen Umweltrecht: "Die Zusammenführung der wichtigsten Umweltmaterien in einem Gesetzbuch wird für wesentliche Vereinfachungen, größere Übersichtlichkeit, klarere Strukturen und leichtere Orientierung im Umweltrecht sorgen
", so der Minister.
Zwar warnte er vor übertriebenen Hoffnungen: "Allein 80 Prozent des deutschen Umweltrechts beruhen auf europarechtlichen Vorgaben. Einsparpotentiale allein durch die Neuordnung des nationalen Umweltrechts sind mithin begrenzt.
"
Dennoch werde das Umweltgesetzbuch langfristig gegenüber dem Status Quo einen deutlichen Mehrwert bringen. Dies gelinge nicht zuletzt durch die Schaffung eines einheitlichen Zulassungsrechts. Hierzu gehören insbesondere die Einführung einer so genannten integrierten Vorhabengenehmigung für Industrieanlagen und andere umweltrelevante Vorhaben mit einheitlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die Zusammenführung der bislang in verschiedenen Fachgesetzen und Verordnungen geregelten Verfahrensvorschriften zu einem einheitlichen Verfahrensrecht.
Mit dem UGB verbindet von Boetticher zudem die Hoffnung, dass die Umsetzung europäischer Umweltrichtlinien künftig wesentlich zügiger und unkomplizierter erfolgen kann. Die Arbeiten an dem Umweltgesetzbuch bieten darüber hinaus die Chance, die zum Teil bei der Umsetzung europäischen Rechts entstandenen Reibungsverluste und Widersprüche aufzudecken und abzubauen. Hierdurch könne ein effizienter Vollzug der Anforderungen sichergestellt und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefördert werden.
"Wenn es uns gelingt, mit dem UGB einen überzeugenden Ordnungsrahmen für eine moderne ökologische Industriepolitik ohne unnötige bürokratische Hemmnisse zu schaffen, dann könnte dies im Übrigen auch ein Modell für künftige europäische Regelungen sein
", so der Umweltminister.
Unabhängig von der Diskussion über die Neuordnung des Umweltrechts nimmt sich Christian von Boetticher bereits jetzt der Neustrukturierung der Umweltverwaltung des Landes Schleswig-Holstein an: So sollen nach den bereits 2008 realisierten umfassenden Maßnahmen Anfang 2009 das Landesamt für Natur und Umwelt, die Ämter für ländliche Räume und die Staatlichen Umweltämter aufgelöst und die dort bislang wahrgenommenen Aufgaben in einem neu zu errichtenden Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gebündelt werden.
Die Aufgaben von sieben Behörden werden auf diese Weise in einer Landesoberbehörde konzentriert, ohne aber Standorte in der Fläche aufzugeben. "Hierdurch können in einem Schritt Kosteneinsparungen und Synergieeffekte erzielt, die Flexibilität des Personals erhöht sowie Verbesserungen bei der Aufgabenerledigung und der Kundennähe erreicht werden
", betonte Schleswig-Holsteins Umweltminister. (PD)