Damit muss der Abstand zwischen gentechnisch verändertem und konventionellem Mais künftig mindestens 150 Meter betragen. Zu Öko-Mais soll ein Mindestabstand von 300 Metern gelten. Ein Bauer, der Genmais anbaut, muss seinen Nachbarn außerdem drei Monate vorher darüber informieren und Sorgfaltspflichten wie getrennte Lagerung von Saatgut einhalten. Dies sieht die neue Verordnung vor, die von der Mehrheit der Länderkammer beschlossen wurde. Der
Bundestag muss allerdings noch zustimmen.
Die Verordnung ist Teil eines Pakets zur Neuordnung des Gentechnikrechts. Bundesagrarminister Horst
Seehofer (CSU) hatte angesichts großer Bedenken in der Bevölkerung gegen
Gentechnik schärfere Regeln für den Anbau als ursprünglich geplant vorgelegt. Die Forschung soll erleichtert werden. Genveränderter Mais wird bundesweit derzeit auf rund 2.750 Hektar angebaut. Die Umweltorganisation
Greenpeace hält den Anbau von Genmais für unkontrollierbar und fordert einen Anbaustopp. Das Biotechnologieunternehmen
Monsanto sieht dagegen keine Risiken. (dpa)