Hofabgabe bleibt Voraussetzung für RentenanspruchKassel - In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundessozialgericht (BSG) erneut die Verfassungsmäßigkeit der Hofabgabeverpflichtung als Anspruchsvoraussetzung für eine Rente an Landwirte festgestellt (Beschlüsse vom 29.08.2012, u. a. Az. B 10 LW 5/12 B). |
(c) proplanta Die Beschwerdeführer hatten argumentiert, mit der gesetzlich geforderten Hofabgabe werde das ursprünglich verfolgte Ziel eines Strukturwandels in der Landwirtschaft wegen des aktuellen Mangels an Hofnachfolgern nicht mehr erreicht.
Die Verknüpfung von Hofabgabepflicht und Gewährung der Rente verletze sie in ihren Grundrechten. Das BSG hält diese Rechtsfrage für nicht mehr klärungsbedürftig, da sogar das Bundesverfassungsgericht die Verpflichtung zur Hofabgabe in mehreren Entscheidungen als verfassungsgemäß beurteilt hat. Wie das BSG weiter ausführt, geht der Gesetzgeber ausweislich des LSV-Neuordnungsgesetzes davon aus, dass sich die Hofabgabepflicht auch unter den heutigen Verhältnissen in der deutschen Landwirtschaft positiv auf die Agrarstruktur auswirkt.
Der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung in Kassel weist darauf hin, dass die Hofabgabeklausel somit weiterhin zu beachten ist. (ssl)
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