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15.12.2017 | 07:33 | Braunkohle-Tagebau 

RWE verzichtet vorerst auf Rodung des Hambacher Waldes

Essen / Münster / Düsseldorf - Der Energiekonzern RWE will bis Ende des Jahres auf umstrittene Rodungen im Hambacher Wald für den Braunkohle-Tagebau verzichten.

Waldrodung für Kohleabbau?
RWE verzichtet auf umstrittene Hambach-Rodung bis Ende 2017. (c) proplanta
Damit werde Zeit für die Klärung gewonnen, ob der Hambacher Wald als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geeignet ist, teilte RWE am Donnerstag mit.

Da Ende des Jahres ohnehin der Hauptbetriebsplan bis 2017 und damit die aktuelle Genehmigung für die Rodung ausläuft, erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster ein vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND/NRW) angestrengtes Eilverfahren für beendet.

Das Eilverfahren habe sich damit wohl erledigt, ungeachtet eines vom Gericht vorgeschlagenen Vergleichs, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Mit dem Eilverfahren hatte der BUND verhindern wollen, dass bis zu einer weiteren gerichtlichen Entscheidung Fakten mit der Kettensäge geschaffen werden.

Ein anschließender Hauptbetriebsplan für die Jahre 2018 bis 2020 liege der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vor, sagte ein RWE-Sprecher: «Wir rechnen damit, dass das noch in diesem Jahr erfolgt.» Die nachzuholenden Rodungen würden von diesem Anschlussplan abgedeckt.

«Jeder Tag ohne Rodung ist ein guter Tag für den Wald und die dort lebenden Tiere», stellte BUND-Geschäftsleiter Dirk Jansen fest. Sollte die Bergbaubehörde neue Genehmigungen inklusive Rodungserlaubnis erteilen, könne der BUND erneut Rechtsmittel einlegen. Der Verband forderte die Landesregierung auf, die gewonnene Zeit für eine politische Lösung des Konflikts zu nutzen.

Der BUND war mit seiner Klage gegen Rahmenbetriebsplan Hambach für die Jahre 2020 bis 2030 und den Hauptbetriebsplan bis 2017 in erster Instanz gescheitert. Der Umweltverband will dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen, sobald das Urteil schriftlich vorliegt. Ein zentrale Frage in der Auseinandersetzung ist, ob der Hambacher Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes hat.
dpa
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