Nach Angaben des Ministers ist das Interesse der Schulen, der Obst- und Gemüsewirtschaft sowie des Lebensmitteleinzelhandels an dem neuen Programm groß: 54 Unternehmen mit Filialen in allen Regierungsbezirken sind bislang als Lieferanten zugelassen. Die Zulassung ist Voraussetzung dafür, dass Schulen und Lieferanten eine entsprechende Vereinbarung treffen können. Unter der Internetadresse
http://www.schulfruchtprogramm.bayern.de/ können die Schulen eine täglich aktualisierte Liste mit den Adressen der zugelassenen Lieferanten sowie weitere wichtige Informationen abrufen.
Bis zum Schuljahresende sind pro Schule insgesamt zwölf Lieferungen vorgesehen. Die Auswahl der Fruchtarten, die Liefertermine und weitere Vereinbarungen treffen Schule und Lieferant auf der Basis eines verpflichtend vorgegebenen Musterliefervertrages. Die Bezahlung erfolgt nach Abschluss des Schuljahrs durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft. Die Schulen brauchen daher keine finanzielle Verpflichtung einzugehen, haben jedoch für die Verteilung innerhalb des Schulhauses und für ein pädagogisches Begleitprogramm zu sorgen. Insgesamt stehen im Freistaat zur Umsetzung des Schulfruchtprogramms für das laufende Jahr rund 2,4 Millionen Euro an EU-Mitteln und entsprechenden Landesmitteln zur Kofinanzierung zur Verfügung. (Pd)