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09.04.2011 | 12:22 | Radolfzell  

Fünf Jahre nach Vogelgrippe gilt noch immer Stallpflicht

Stuttgart/Radolfzell - Auch fünf Jahre nach Ausbruch der Vogelgrippe müssen Enten, Gänse, Puten und Hühner an einigen Seen und Flüssen in Baden-Württemberg im Stall bleiben.

Stallpflicht
(c) proplanta
«Die Aufhebung der Stallpflicht ist immer noch in der Diskussion», sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart. «Wir setzen uns nach wie vor auf Bundesebene dafür ein.» Grundlage der Regelung sei die Geflügelschutzverordnung des Bundes. Am Bodensee, am oberschwäbischen Federsee oder an Teilabschnitten von Rhein und Neckar gilt demnach noch immer eine 500-Meter-Sperrzone, in der Hausgeflügel nicht auf die Weide darf.

Die Vogelgrippe war 2006 vor allem am Bodensee, aber auch an anderen Orten im Südwesten bei Wildvögeln aufgetreten. Da ein Überspringen des hoch ansteckenden H5N1-Virus auf Hausgeflügel zu befürchten war, wurden zunächst Sperrbezirke unterschiedlicher Größe eingerichtet. Von den Schutzmaßnahmen geblieben ist die 500-Meter- Uferzone. Am Schweizer Ufer existieren solche Sperrstreifen nicht.

Nach Angaben von Wolfgang Fiedler vom Max-Planck-Institut für Ornithologie in Radolfzell (Kreis Konstanz) gibt es seit 2006 keine neuen Fälle der Tierseuche. «Ich nehme an, dass wir bei der Stallpflicht für Geflügel im Laufe des Jahres eine Erleichterung sehen werden», sagte Fiedler. Am meisten betroffen von dem Weideverbot seien Geflügelhalter auf der Bodenseehalbinsel Höri. (dpa/lsw)
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