Noch bis am 27. November 2010 gilt das von Volk und Ständen angenommene
Moratorium „für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft". Bis dann dürfen gentechnisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft nicht angebaut und gentechnisch veränderte Tiere für die Produktion von Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht in Verkehr gebracht werden. Die Aussaat zu Forschungszwecken ist unter strengen Auflagen erlaubt.
Kurze Zeit nach Beginn des Moratoriums lancierte der
Bundesrat das Nationale Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen (NFP59). Dieses soll dazu beitragen, dass Wissenslücken geschlossen werden. Die Ergebnisse und der Schlussbericht des NFP59 liegen Mitte 2012 vor.
Insbesondere damit das NFP59 ohne politischen Druck weitergeführt und abgeschlossen werden kann, hatte der Bundesrat bereits am 14. Mai 2008 beschlossen, dem Parlament eine Verlängerung des Moratoriums um drei Jahre zu beantragen. Er beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
Nun hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Änderung des Gentechnikgesetzes eröffnet. Sie dauert bis am 13. Februar 2009. (UVEK)