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02.04.2009 | 14:15 | Pflanzenbau 

Kommission veröffentlicht neuen Bericht über einzelstaatliche Strategien für die der Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen

Brüssel - Die Mitgliedstaaten sind in den letzten Jahren bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften zur Koexistenz ein gutes Stück vorangekommen.

Rechtsvorschriften für den Pflanzenbau
(c) proplanta
Parallel zur Entwicklung des Rechtsrahmens erfolgte eine moderate Ausweitung der GVO-Anbaufläche. Derzeit spricht nichts dafür, von dem auf dem Subsidiaritätsprinzip basierenden Koexistenzkonzept abzuweichen. Die Kommission wird weiterhin mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern Empfehlungen für kulturspezifische technische Trennungsmaßnahmen ausarbeiten. Dies sind die wesentlichen Schlussfolgerungen des heute veröffentlichten zweiten Berichts der Europäischen Kommission über die Koexistenz von GVO-Kulturen mit dem konventionellen und dem ökologischen Landbau.

15 Mitgliedstaaten haben Koexistenzvorschriften erlassen, das sind elf mehr als im Jahr 2006, als der erste Bericht über die Koexistenz veröffentlicht wurde. Drei weitere Mitgliedstaaten haben der Kommission Entwürfe von Rechtsvorschriften übermittelt. Die Koexistenzkonzepte der Mitgliedstaaten weichen in Bezug auf die Verwaltungsverfahren und die technischen Spezifikationen der Trennungsmaßnahmen voneinander ab.

Diese Unterschiede spiegeln die regionalen Unterschiede bei den agronomischen, klimatischen und anderen Faktoren wider, die für die Wahrscheinlichkeit einer GVO-Vermischung mit anderen Kulturen entscheidend sind. Um die Effizienz einzelstaatlicher Koexistenzmaßnahmen weiter zu verbessern, erstellt das von der Kommission eingerichtete Europäische Büro für Koexistenz (ECoB ) in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten kulturspezifische Dokumente über bewährte Praktiken.

Die Kommission ist davon überzeugt, dass das auf dem Subsidiaritätsprinzip basierende Koexistenzkonzept die richtige Entscheidung war und eine weitere Harmonisierung in diesem Bereich nicht erforderlich ist. Sie wird ihre Anstrengungen verstärken, um die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern und einen wissenschaftsbasierten, praktischen Ansatz für Trennungsmaßnahmen zu fördern. Im Jahr 2011 wird die Kommission über die Fortschritte berichten und dabei auch eine aktualisierte Übersicht über die Ausarbeitung und Durchführung von einzelstaatlichen Koexistenzmaßnahmen geben.


Hintergrund

Maßnahmen zur Gewährleistung der Koexistenz von GVO-Kulturen mit dem konventionellen und dem ökologischen Landbau bieten Verbrauchern und Erzeugern Entscheidungsfreiheit und ermöglichen es somit, individuelle Präferenzen und wirtschaftliche Chancen miteinander in Einklang zu bringen. Während die ökologischen und gesundheitlichen Aspekte des Anbaus von GVO-Kulturen im Vorfeld während des Zulassungsverfahrens behandelt werden, liegt der Schwerpunkt der Koexistenzmaßnahmen auf den wirtschaftlichen Auswirkungen.

Die im Rahmen der Koexistenzvorschriften angewendeten Trennungsmaßnahmen ermöglichen den Anbau von GVO-Kulturen und schützen zugleich die Erzeuger von Nicht-GVO-Kulturen vor den negativen wirtschaftlichen Auswirkungen einer unbeabsichtigten Vermischung ihrer Kulturen mit GVO. Gemäß der Empfehlung der Kommission von 2003 sind Koexistenzmaßnahmen wissenschaftsbasiert und verhältnismäßig und dürfen den Anbau von GVO-Kulturen nicht generell verbieten.

In der EU wurden im Vergleich mit anderen Regionen der Welt bislang nur äußerst begrenzte Erfahrungen mit dem Anbau von GVO-Kulturen gewonnen. Die einzige in der EU derzeit angebaute GVO-Kultur ist ein gegen bestimmte Lepidopteren resistenter Genmais. Im Jahr 2008 wurde in der Tschechischen Republik, Deutschland, Spanien, Portugal, Rumänien und der Slowakei Genmais auf einer Fläche von rund 100.000 ha angebaut, was 1,2 % der gesamten Maisanbaufläche in der EU entspricht. (PD)
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