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04.09.2010 | 13:01 | Kienle: Die Zeit für Anschlussregelungen nutzen 

EP-Agrarausschuss und EWSA für Verlängerung des Branntweinmonopols

Berlin - Die Beratungen auf europäischer Ebene über den Kommissionsvorschlag zur Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols bis 2013 für landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreidebrennereien beziehungsweise bis 2017 für Klein- und Obstbrennereien verlaufen positiv.

EP-Agrarausschuss und EWSA für Verlängerung des Branntweinmonopols
In seiner ersten Aussprache im Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlamentes zeichnete sich eine breite Zustimmung zum Kommissionsvorschlag ab. Auch die Fachgruppe Landwirtschaft, Ländliche Entwicklung, Umweltschutz des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) stimmte nahezu einstimmig für den Kommissionsvorschlag. Der Stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes Adalbert Kienle, zeigte sich als Berichterstatter im EWSA optimistisch, dass das Europäischen Parlament und der Ministerrat der Verlängerung des Branntweinmonopols rechtzeitig vor Jahresende zustimmen werden.

Kienle verwies darauf, dass es sich bei den landwirtschaftlichen Bren­nereien sowie auch bei den kleinen Obstbrennereien um Betriebszweige landwirtschaftlicher Betriebe handelt, die aus der Alkoholherstellung im Rahmen des Branntweinmonopols Exis­tenz erhaltende Einkommen erzielen. Zudem würden die Klein- und Obstbrennereien ökologisch wertvolle Kulturlandschaften pflegen und so zur Biodiversität beitragen. Kienle: „Es ist mehr als schade, dass das seit 1918 bestehende deutsche Branntweinmonopol nach dem heutigen Stand der Dinge endgültig am 31. Dezember 2017 abgeschafft sein muss und somit seinen 100. Geburtstag nicht mehr erleben wird.“ Betroffen sind bundesweit rund 22.000 aktive Klein- und Obstbrennereien sowie 674 landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreide-Verschlussbrennereien, die in einer regional geschlossenen Kreislaufwirtschaft (Schlempe-Dünger-Kreislauf) Rohalkohol erzeugen.

Bundesregierung, Landesregierungen und Verbände seien nunmehr gehalten, die wohl letztmalige dreijährige Übergangsfrist für landwirtschaftliche Kartoffel- und Getreidebrennereien bzw. siebenjährige Übergangsfrist für Obstgemein­schaftsbrennereien und Klein- und Obstbrennereien intensiv zu nutzen, um Zukunftskonzepte zu entwickeln. Kienle: „Es müssen alle Optionen geprüft werden.“ So könnten etwa von Landwirten betriebene Brennereien entweder Agraralkohol für
Marktnischen (zum Beispiel Alkohol für Apotheken oder bestimmte technische Zwecke wie Bioethanol für spezielle Fahrzeuge) oder Spirituosenspezialitäten wettbewerbsfähig hergestellt und nach Möglichkeit direkt vermarktet werden. Bei den Klein- und Obstbrennereien, die rechtlich Abfindungsbrennereien und Stoffbesitzer sind, sollten alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, den Anteil der Selbstvermarktung in Form von Obstdestillaten zu steigern - dieser beträgt derzeit rund 30 Prozent im Verhältnis zu den an das Branntweinmonopol abgelieferten Mengen.

Bei der Prüfung der Zukunftsperspektiven der landwirtschaftlichen Brennereiwirtschaft seien auch EU- und WTO-rechtlich zulässige Förderinstrumente einzubeziehen. In Betracht kämen etwa Investitionsbeihilfen im Rahmen der Zweiten Säule beziehungsweise der EU-Verordnung zur Förderung des ländlichen Raumes oder De-Minimis-Beihilfen für Agrarverarbeitungsprodukte. Kienle: „Die mit dem Branntweinmonopol verbundenen Zielsetzungen, Agraralkohol nicht industriell in Großbetrieben, sondern dezentral in vielen kleineren Brennereien in einer nachhaltigen ökologischen Kreislaufwirtschaft zu erzeugen sowie zum Erhalt Landschaftsprägender Streuobstwiesen beizutragen, sollten auch nach dem Wegfall des Branntweinmonopols weiterhin realisiert werden.“ (DBV)
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