Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte Ende vergangenen Jahres Sanktionen in zweistelliger Millionenhöhe, die die EU-Kommission im April 2003 verhängt hatte. Allein der FNSEA war wegen der Wettbewerbsabsprachen, mit denen wegen der Krise um die Bovine Spongiforme Enzephalopathie (
BSE) 2001 die Rindfleischpreise in Frankreich gestützt und Importe verhindert werden sollten, von der Brüsseler Behörde ursprünglich mit einer Strafe von 12 Mio. Euro belegt worden. Mit jeweils 1,44 Mio. Euro wurden der Verband der Rinderzüchter (FNB) und der Verband der Milcherzeuger (FNPL) zur Kasse gebeten, kleinere Strafen mussten der Verband der
Junglandwirte (JA), der Vieh- und Fleischverband (FNCBV) und der Verband der Fleischgroßhändler (FNICGV) hinnehmen.
Klage dagegen hatten die Verbände beim EuGH eingereicht, der das Vorgehen der Kommission in erster Instanz bereits vor rund zwei Jahren bestätigt, aber etwas niedrigere Geldstrafen befürwortet hatte. In der Berufung machten die Verbände nun vor allem Verfahrensfehler und Einwände gegen das Strafmaß geltend, die der EuGH aber verwarf. Damit ist ein Schlussstrich unter den Rechtsstreit gezogen.
Die
EU-Kommission begrüßte den Spruch aus Luxemburg erwartungsgemäß. Mit dem Urteil werde bestätigt, dass sich bei Wettbewerbverstößen von Verbänden die Höhe der Geldstrafe am Umsatz der Verbandsmitglieder orientieren dürfe. Der FNSEA reagierte entrüstet auf die Entscheidung aus Luxemburg. "Die französischen Bauern wollen Europa Vertrauen entgegenbringen, doch wenn Europa bestraft und nicht funktioniert, wird der Glaube erschüttert", erklärte der Verband in einer Presseinformation. Wenn eine blinde Technokratie, die jenseits der Realität operiere, ideologisch verurteile, dann sterbe ein Teil des europäischen Traums. (AgE)