Im Gegensatz zu den kleinen Wiederkäuern soll die Maßnahme freiwillig bleiben - zumindest von Seiten der EU. Die Mitgliedstaaten erhalten jedoch das Recht, die Verwendung des Mikrochips auf nationaler Ebene verpflichtend zu machen, falls sie dies wünschen. Einen entsprechenden Vorschlag legte die
EU-Kommission am Dienstag vergangener Woche vor.
Ziel ist eine weitere Verbesserung der
Lebensmittelsicherheit und der Tiergesundheit durch eine genauere Rückverfolgbarkeit von Tieren und Produkten. Künftig sollen Rinder entweder nach den bestehenden Vorschriften mit zwei herkömmlichen Ohrmarken oder alternativ mit einer konventionellen Ohrmarke und einem von der EU zugelassenen elektronischen Mikrochip ausgestattet werden. Der Chip kann wahlweise mit einer weiteren Ohrmarke angebracht, als Bolus verschluckt oder unter die Haut injiziert werden. (AgE)