Die Mittel sollen den flächendeckenden Zugang zu erschwinglichen Breitbanddiensten in Sachsen, Niedersachsen und Bayern fördern. Sie sind nach Auffassung der Europäischen Kommission mit den Beihilfebestimmungen des EG-Vertrags vereinbar.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Es ist erfreulich, dass sich die Länder bei den regionalen Beihilfen an der von uns unlängst genehmigten Regelung des Bundes orientiert haben. Nur gut durchdachte Beihilfemaßnahmen können dafür sorgen, dass die digitale Kluft zwischen ländlichen und städtischen Gebieten überwunden wird und alle Bürger in Europa die Vorteile der wissensgestützten Wirtschaft uneingeschränkt nutzen können.“
Die Hilfen sind für Gebiete vorgesehen, in denen entsprechende Dienste bislang nicht verfügbar sind. Sie ergänzen ein 141 Millionen Euro umfassendes Beihilfepaket der Bundesregierung, das zur besseren Breitbandversorgung im ländlichen Raum beitragen soll und im Juli 2008 gebilligt wurde.
Die Beihilferegelungen der drei Bundesländer sollen nun weitere Impulse bringen, damit das Breitbandangebot in den betreffenden Regionen ausgeweitet wird. Die Kommission sieht in den Beihilfen keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht, da staatliche Unterstützung nur dort vorgesehen ist, wo der Markt keine Breitbanddienste bereitstellen kann. Außerdem wurden Vorkehrungen getroffen, damit die geplanten Beihilfen nicht zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen führen. (PD)
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