Der
Bundesrat hat zu diesem Zweck heute die entsprechende Verordnung verabschiedet. Damit werden in Zukunft auch Personen zur Weiter- und Fortbildung verpflichtet, welche mit Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesen betraut sind, ihm administrativ aber nicht angehören.
In den Kantonen können Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens organisatorisch einer anderen Verwaltungseinheit als dem Veterinärdienst angegliedert sein. Auch ermöglicht die Tierschutz-, Tierseuchen- und Lebensmittelgesetzgebung Vollzugaufgaben, an akkreditierte Organisationen zu übertragen. Um die Professionalisierung im öffentlichen Veterinärwesen durchgehend sicherzustellen, müssen in Zukunft alle Personen, die eine Funktion im öffentlichen Veterinärwesen übernehmen, über ein dafür erforderliches Fähigkeitszeugnis verfügen. Und dies unabhängig von ihrer organisatorischen Zugehörigkeit.
Die heute vom Bundesrat verabschiedete revidierte Verordnung über die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Personen im öffentlichen Veterinärwesen tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Für die Erlangung des Fähigkeitszeugnisses ist eine Übergangsfrist von drei Jahren vorgesehen. (evd)