Bis zum 30. April 2009 sollen die Mitgliedstaaten auf ihren Webseiten den vollständigen Namen, die Gemeinde und wenn möglich die Postleitzahl des Empfängers in klarer und harmonisierter Form zur Abfrage bereitstellen. Mit einer multifunktionellen Suchmaschine kann die breite Öffentlichkeit direkte Zahlungen an einzelne Landwirte wie auch nationale und EU-Zuschüsse zur ländlichen Entwicklung recherchieren. "Es handelt sich hier um das Geld der Steuerzahler, und daher muss sich jeder darüber informieren können, was mit diesem Geld geschieht", erklärte EU-Agrarkommissarin Mariann Fischer Boel.
"Die Transparenz soll auch die Verwaltung der Mittel verbessern, indem die öffentliche Kontrolle über die Mittelverwendung verstärkt wird. Nur so können wir eine sachlich fundierte Debatte über die Zukunft der Gemeinsamen
Agrarpolitik gewährleisten. Für diese Transparenz haben wir uns zusammen mit dem Europäischen Parlament eingesetzt, und wir begrüßen, dass nun eine Einigung über die Funktionsweise des Systems erzielt worden ist", so die Kommissarin weiter.
Die Informationen müssen demnach alljährlich bis zum 30. April für das vorangehende Haushaltsjahr bereitgestellt werden und ab dann auf der Webseite zwei Jahre zugänglich sein. Gleichzeitig müssen die Mitgliedsstaaten die Zahlungsempfänger über ihre Veröffentlichung unterrichten. Die Begünstigten werden außerdem auf ihre Rechte im Rahmen der europäischen Datenschutzbestimmungen hingewiesen. Den Mitgliedstaaten steht es auch frei, noch detailliertere Informationen offen zu legen. Die
EU-Kommission richtet eine eigene Webseite ein, die mit den entsprechenden Suchseiten der einzelnen EU-Mitglieder verbindet. (PD)