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21.12.2007 | 04:24 | Kommission setzt Zusagen in die Tat um 

GAP-Vereinfachung bringt Verbesserung der Cross-Compliance-Regelung

Brüssel - Nachdem sich die Europäische Kommission in ihrem Bericht vom März 2007 verpflichtet hat, die Cross-Compliance-Regelung zu verbessern und zu vereinfachen, hat sie gestern die meisten Rechtsvorschriften genehmigt, die sie in dem Bericht vorgestellt hat und die sie in eigener Zuständigkeit erlassen kann.

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Durch die heutigen Änderungen soll die Verwaltung der Regelung in Bereichen vereinfacht werden, wo es, wie die Erfahrung der letzten zwei Jahre gezeigt hat, unverhältnismäßig große Schwierigkeiten gegeben hat. Eine Verwässerung des Systems ist dadurch aber nicht zu befürchten. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Harmonisierung der Kontrollvorschriften, damit die Belastungen für die Landwirte und die einzelstaatlichen Verwaltungen auf das notwendige Minimum beschränkt werden.

So können künftig bei den Kontrollen die Teilnahme am Betriebsberatungssystem oder an einschlägigen Zertifizierungsregelungen berücksichtigt werden. Bei der Kürzung von Zahlungen bei wiederholten Verstößen wird außerdem berücksichtigt, ob sich die Lage verbessert hat oder unter Umständen noch verschlechtern könnte.

Die übrigen Vorschriften, die in dem Bericht vorgeschlagen werden, fallen in die Zuständigkeit des Rates und werden zurzeit von den Mitgliedstaaten erörtert, um möglichst ab 2008 umgesetzt werden zu können. Dabei geht es vor allem um die Möglichkeit, bei weniger gravierenden Verstößen oder bei sehr niedrigen Kürzungsbeträgen von einer Kürzung der Zahlungen abzusehen, um die Umsetzung der Cross-Compliance-Regelung in mehreren neuen Mitgliedstaaten und um die Präzisierung der Verpflichtungen der Betriebsinhaber.

„Die Cross-Compliance-Regelung ist der richtige Weg, sie ist notwendig und wir werden an ihr festhalten“, sagte Kommissarin Mariann Fischer Boel, zuständig für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. „Sie wird der GAP zu mehr Akzeptanz in der Öffentlichkeit verhelfen. Aber wir mussten die Kinderkrankheiten beheben, die im ersten Jahr der Umsetzung aufgetreten sind, und das haben wir nun getan. Ich bin zuversichtlich, dass der Rat die noch ausstehenden Beschlüsse rasch treffen wird, damit das ganze Paket der Vereinfachungsmaßnahmen möglichst bald umgesetzt werden kann."

Cross Compliance bedeutet, dass die Landwirte bestimmte Standards einhalten müssen, damit die Zahlungen, die sie von der Europäischen Union erhalten, also die direkten Zahlungen und einige Zahlungen im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums, nicht gekürzt werden. Die Standards beziehen sich auf die Bereiche Umweltschutz, Gesundheit von Mensch und Tier, Pflanzengesundheit, Tierschutz und auf die Verpflichtung, die Agrarflächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu erhalten. Die Regelung hat das doppelte Ziel, zu mehr Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft beizutragen und die GAP besser mit den Erwartungen von Verbrauchern und Steuerzahlern in Einklang zu bringen.

Die Cross-Compliance-Regelung war ein wichtiges Element der GAP-Reform von 2003. Sie gilt für alle direkten Zahlungen und für acht Maßnahmen im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums. Die Anfangsphase war für viele Landwirte und Verwaltungen schwierig. Die heute genehmigten Maßnahmen konzentrieren sich auf sofort umsetzbare Lösungen für die Probleme, die in dem Bericht der Kommission vom März 2007 dargestellt wurden und für die die Kommission damals Lösungen vorgeschlagen hat.

Um ihre Ziele zu erreichen, sieht die Cross-Compliance-Regelung u.a. die Möglichkeit vor, die direkten Zahlungen an die Landwirte auszusetzen oder zu kürzen, wenn die Standards nicht eingehalten werden. Die Regelung besteht aus zwei Komponenten: den „Grundanforderungen an die Betriebsführung“ und der „Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes“. Die Grundanforderungen an die Betriebsführung umfassen 19 Vorschriften; für die Erhaltung des guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands müssen die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des EU-Rechts Mindeststandards festlegen. Eine Überprüfung dieser Standards erfolgt im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks. (PD)
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