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22.12.2008 | 04:52 | Agrarhandel Schweiz 

Keine grenztierärztlichen Kontrollen gegenüber der EU ab 2009

Bern - Auf den 1. Januar 2009 werden in der Schweiz die grenztierärztlichen Kontrollen gegenüber der Europäischen Union abgebaut.

Agrarhandel Schweiz
(c) proplanta
Der Handel mit Tieren und Produkten tierischer Herkunft zwischen der Schweiz und der EU wird dadurch erleichtert. Ein entsprechendes Abkommen wird an der Sitzung des Gemeinsamen Veterinärausschusses am 23. Dezember 2008 unterzeichnet.

Mit dem Abbau der grenztierärztlichen Kontrollen ist ein wesentliches Ziel des bilateralen Landwirtschaftsabkommens erreicht. Eine der in den vergangenen Monaten noch zu regelnden Fragen betraf die so genannte Schweinesuppe aus Küchen- und Speiseresten. Deren Verfütterung ist in der gesamten EU verboten, in der Schweiz jedoch unter strengen Auflagen erlaubt. Nach Ansicht sämtlicher Mitgliedsstaaten der EU waren diese Bestimmungen nicht gleichwertig, weshalb markante Einschränkungen in der Marktöffnung drohten. Die Schweiz hat deshalb einem Verbot zugestimmt; konnte jedoch eine lange Übergangsfrist bis 1. Juli 2011 aushandeln. Dies gibt der Branche ausreichend Zeit neue Verwertungsmöglichkeiten aufzubauen.

Das Verbot des Transits von Klauentieren durch die Schweiz bleibt unverändert bestehen. Diese Frage wird zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert. Zudem wurden die Importbestimmungen für Produkte aus Ländern von ausserhalb der EU verschärft.

Die Erleichterung des Handels mit der EU ist entscheidend für die Landwirtschaft : zwei Drittel der Produkte tierischer Herkunft werden in die EU exportiert. Weitere Informationen finden Sie im Medienrohstoff. Lesen Sie auch den Blogbeitrag von Frau Bundesrätin Doris Leuthard „Vom gemeinsamen Veterinär- zum gemeinsamen Agrarraum“. (BVET)
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