(c) proplanta Derweil weist die EU-Kommission daraufhin, dass die Richtlinie gegen UTP seit Mai 2021 in den Mitgliedstaaten angewendet werden muss. Allerdings habe es bis Dezember 2022 gedauert, bis alle Regierungen die vollständige Umsetzung nach Brüssel gemeldet hätten.
Die große Mehrheit der Mitgliedstaaten soll mittlerweile aber ein höheres Schutzniveau eingeführt haben, als in der Richtlinie vorgesehen. Auch wurden zwischenzeitlich offenbar in allen EU-Ländern die im Gesetz geforderten Durchsetzungsbehörden benannt. Im Jahr 2023 wurden rund 1.500 Untersuchungen eingeleitet. Hier kam es bei rund 17 % zu Verstößen, die mit Geldstrafen geahndet wurden.
Viele Verstöße bei verderblichen Lebensmitteln
Gemäß der Umfrage hat es sich bei den am häufigsten aufgedeckten unlauteren Handelspraktiken bei 50% um verspätete Zahlungen für verderbliche und bei 13 % um nicht verderbliche Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gehandelt. Etwa 41 % der aufgedeckten unlauteren Praktiken wurden auf der Ebene des Einzelhandels festgestellt. Der Anteil von Verstößen bei der Lebensmittelindustrie lag laut Kommission bei 36 %. Rund 22 % der Fälle entfielen auf den Großhandel.
Zudem habe die Umfrage zu UTP in der Lebensmittelversorgungskette gezeigt, dass das Bewusstsein für die Existenz von EU-Vorschriften in diesem Bereich noch zu gering sei, heißt es. Der Kommission zufolge liegt der Anteil hier bei 38 % der Befragten. Zudem hätten 57 % der Umfrageteilnehmer nicht gewusst, dass es nationale Durchsetzungsbehörden gebe, um UTP zu bekämpfen.
Auf die Frage, warum sich Betroffene bei selbst erlittenen UTP nicht gemeldet hätten, gaben 30 % der Befragten die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen seitens des Käufers an. Bei 23 % der Betroffenen herrschte die Annahme vor, dass es sich um eine in der Branche übliche Praxis handele. Etwa 17 % nahmen an, dass die staatliche Durchsetzungsbehörde nicht in der Lage sei, die Verstöße adäquat zu ahnden.
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