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31.08.2010 | 08:35 | Weinhandel 

Weinhandelsabkommen zwischen der EU und Australien tritt in Kraft

Brüssel - Ein neues Abkommen zur Regelung des Weinhandels zwischen Australien und der Europäischen Union tritt ab 1. September 2010 in Kraft.

Weinflaschen
Es ersetzt das Abkommen aus dem Jahr 1994. Das Abkommen sichert die Weinetikettierungsregelung der EU, gewährt den geographischen Angaben der EU auch bei zur Ausfuhr in Drittländer bestimmten Weinen vollen Schutz und enthält eine klare Verpflichtung der australischen Seite, in der EU verwendete traditionelle Bezeichnungen zu schützen. Es enthält auch die Bestimmung, dass Australien die Verwendung einer Reihe wichtiger in der EU üblicher Namen wie Champagne und Port innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Abkommens auslaufen lässt.

„Das Abkommen bietet einen wichtigen Schutz für die Interessen der EU im Weinhandel. Es sichert den Schutz der geografischen Angaben und traditionellen Bezeichnungen für EU-Weine in Australien und darüber hinaus“, sagte Dacian Cioloş, Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

„Das Abkommen ist für beide Seiten ein Gewinn und bringt ein ausgewogenes Ergebnis für europäische und australische Weinerzeuger. Wir haben die entscheidende Zusage erhalten, dass die australischen Weinerzeuger die Verwendung von wichtigen geografischen Angaben und traditionellen Bezeichnungen der EU schrittweise einstellen werden. Dies ist für die europäischen Erzeuger von höchster Bedeutung.”

Das Abkommen bietet sofortigen Schutz für die geografischen Angaben der EU für Weine. Für die Verwendung bestimmter Bezeichnungen wurden Übergangsfristen vereinbart. Im Besonderen können australische Erzeuger ab dem 1. September 2011, d. h. ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens, wichtige EU-Namen wie „Champagne“, „Port“, „Sherry“ und andere europäische geografische Angaben sowie einige traditionelle Bezeichnungen wie „Amontillado“, „Claret“ und „Auslese“ nicht länger nutzen.

Das Abkommen sichert die Weinetikettierungsregelung der EU, indem es fakultative Angaben auflistet, die von australischen Weinen genutzt werden können (d. h. einen Hinweis auf die Rebsorten, auf eine Prämie, Medaille oder einen Wettbewerb, auf spezifische Farben usw.), und die Angabe von Rebsorten auf Weinetiketten regelt.

Das neue Abkommen enthält außerdem die Bedingungen, unter denen die australischen Weinerzeuger weiterhin eine Reihe von Qualitätsbezeichnungen für Weine verwenden dürfen, die nach Europa ausgeführt und auf dem Binnenmarkt verkauft werden, wie beispielsweise „vintage”, „cream” und „tawny”.

Das Abkommen wurde am 1. Dezember 2008 in Brüssel unterzeichnet. Die australischen Behörden haben die Europäische Union am 27. Juli 2010 davon in Kenntnis gesetzt, dass sie ihre Ratifizierungsverfahren beendet haben.

Im Jahr 2009 hat die EU Wein im Wert von 68 Mio. EUR nach Australien ausgeführt und australische Exporte in die EU lagen bei einem Wert von 643 Mio. EUR. (Pd)
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