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01.12.2012 | 08:54 | Flächenabweichungen 

Durchbruch für Almbewirtschaftung erzielt

Wien - Landwirtschaftsminister Niki Berlakovich konnte für die Almbauern, die von Flächenabweichungen betroffen waren in einer entscheidenden Sitzung vorige Woche im Ministerium einen Durchbruch erzielen.

Almbewirtschaftung
(c) proplanta
„Damit können tausende betroffene bäuerliche Familien aufatmen. Eine funktionierende Almbewirtschaftung ist mir ein großes Anliegen. Die Almbauern arbeiten oft unter schwierigsten Bedingungen. Das verdient höchste Anerkennung. Daher habe ich mich mit aller Kraft eingesetzt", betont Minister Berlakovich.

Gemeinsam mit den Agrarreferenten der Länder, angeführt vom Vorsitzenden LR Anton Steixner, den Landwirtschaftskammerpräsidenten und der Bauernbundspitze wurde für die noch offenen Fälle Sicherheit geschaffen. „Seit ich Minister bin, arbeiten wir mit Hochdruck an diesem Thema. Die drohenden Sanktionen für Almbauern, die ihre Flächen rechtzeitig korrigiert haben, sind damit vom Tisch", so Berlakovich.

Das Entscheidende in der Almproblematik war immer eine rechtskonforme Lösung gegenüber der EU darzustellen. Dazu hat es schon viele Gespräche und Verhandlungen auf Beamtenebene in Brüssel gegeben. Die Betriebe, die ihre Flächenangaben im Jahr 2010 richtig gestellt haben, können dies auch rückwirkend für 2009 und 2008 durchführen. Für die Jahre 2011 und 2012 war das bereits möglich.


Auszahlungsstopp abgewendet

„In den letzten Monaten haben wir große Anstrengungen unternommen. Wir konnten die Verantwortlichen in Brüssel überzeugen, das Problem mit den Flächenabweichungen einzugrenzen. Damit haben wir einen Auszahlungsstopp für die Heimbetriebe von Almauftreibern und allen anderen Betrieben abgewendet", betont Berlakovich.


Hohe Rechtssicherheit für die Zukunft geschaffen

Um eine Problematik dieser Größenordnung in Zukunft zu vermeiden, wird ab 2013 die Almfutterfläche zentral durch die AMA festgestellt werden. Berlakovich: „Damit bekommen die Bauern künftig ein hohes Maß an Rechtssicherheit für die beantragten Futterflächen". (bmlfuw)
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