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06.03.2007 | 07:50 | Internetauktion 

eBay ist immer noch für echte Schnäppchen gut

Köln - Was für den Käufer ein Segen sein kann, kann sich für den Verkäufer, der nicht ansatzweise den tatsächlichen Preis der Ware erreicht hat, zum Fluch werden.

Internet
(c) proplanta
Wird ein Artikel im Wert von 60.000 Euro bei eBay.dezu einem Preis von nur 51 Euro versteigert, so ist diese Auktion gültig und der geschlossene Kaufvertrag rechtsgültig. Dass das Gebot des Meistbietenden weit unter dem realen Wert liegt führt nicht zur Sittenwidrigkit des Vertrages. Dies ist sinngemäß der Tenor eines aktuellen Urteils (Az.19 U 109/06), das das Oberlandesgericht Köln am 8. Dezember 2006 gefällt hat.

Hintergrund des Rechtsstreites war eine Auktion, bei der ein Anbieter einen sogenannten Rübenroder zu einem Startpreis von 1 Euro angeboten hatte. Außerdem wurde eine "Sofort Kaufen"-Option zu einem Preis von 60.000 Euro geschaltet. Das Höchstgebot der Auktion war - wahrscheinlich sehr zur Überraschung des Anbieters - nur 51 Euro. eBay bestätigte dem Meistbietenden den Vertragsschluss.

Der Anbieter wollte nicht zu diesem geringen Preis liefern und schrieb daher dem Ersteigerer, er habe die Maschine leider schon verkauft. Es sei ihm nicht möglich gewesen, das Angebot bei eBay bis zum Ende der Auktion zu löschen bzw. zu stornieren. Damit war der Ersteigerer nicht einverstanden und verlangte Schadensersatz in Höhe von 59.949 Euro nebst Zinsen wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags. Sowohl das Landgericht Köln in erster Inztanz als als auch das Oberlandesgericht Köln gaben ihm Recht. (@-mix)
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