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09.12.2016 | 08:02 | Bierwerbung 

Bekömmliches Bier könnte vor BGH landen

Karlsruhe - Mit dem Streit um die Bezeichnung «bekömmlich» in einer Bierwerbung könnten sich bald Richter des Bundesgerichtshofs befassen.

Werbung für Bier
(c) proplanta
Er habe Revision beim BGH eingelegt, sagte der Brauereibesitzer Gottfried Härle am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

«Wir haben aber noch keinerlei Informationen aus Karlsruhe, wann das terminiert wird.» Sein Anwalt rechne mit einem Zeitraum von bis zu einem Jahr.

Hintergrund ist ein Zwist zwischen der Brauerei aus Leutkirch in Baden-Württemberg und dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin. Seit 2015 streiten beide Seiten vor Gericht darüber, ob Bier als «bekömmlich» beworben werden darf. Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff eine «reine Qualitätsaussage».

Der VSW versteht ihn jedoch als «gesundheitsbezogene Angabe», die bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei. Dieser Einschätzung folgte zunächst das Landgericht Ravensburg und Anfang November auch das Oberlandesgericht in Stuttgart.
dpa
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