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18.12.2020 | 16:55 | Lohnkostenerstattung 

Keine Erstattung der Lohnzahlung bei Tönnies

Rheda-Wiedenbrück/Düsseldorf - Bei der Erstattung von Lohnfortzahlungen an den Fleischkonzern Tönnies bleibt das Land Nordrhein-Westfalen bei seiner Ablehnung.

Tönnies Schlachtbetrieb
(c) proplanta
Das NRW-Arbeits- und Gesundheitsministerium habe den Landschaftsverband Westfalen-Lippe LWL) per Erlass angewiesen, Anträge auf Verdienstausfallentschädigung abzulehnen. Das teilte ein Sprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Unternehmen zeigte sich überrascht von der Aussage des Ministeriums. «Wir sind verwundert über die Presseveröffentlichungen, da uns noch am Donnerstag vom LWL mitgeteilt wurde, dass keine Entscheidung vorliegt», teilte Tönnies-Sprecher André Vielstädte mit.

Zuvor hatten mehrere Medien über die Ablehnung berichtet. Die Entscheidung des Landes fuße auf einem eingeholten Rechtsgutachten. Demnach habe Tönnies sowie mehrere Subunternehmer Schutzpflichten als Arbeitgeber nicht beachtet. In der Folge sei es zu Infektionen mit dem Coronavirus gekommen. Ein Anspruch auf Erstattung, wie es das Infektionsschutzgesetz vorschreibe, bestehe somit nicht. «Das bedeutet: Anträge der Subunternehmen der Firma Tönnies auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz sind abzulehnen», heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums.

Für Tönnies stelle sich die Frage, «welche Pflichtverletzungen es geben soll, auch hierüber haben wir keine Kenntnis», sagte Vielstädte. «Unabhängige Wissenschaftler haben bereits vor Wochen festgestellt, dass uns keine Schuld trifft an dem Ausbruch. Bis zu diesen wissenschaftlichen Untersuchungen hat kein Experte geahnt, dass die Lüftung das Virus derart verbreiten könnte», sagt der Sprecher.

Daher sehe Tönnies keinen Grund, «warum unsere Mitarbeiter nicht wie jeder andere Bürger in Deutschland auch die Lohnkosten für die Zeit in der Quarantäne erstattet bekommen sollten. «Dass ein politischer Erlass die eigentliche Rechtsgrundlage für die Quarantänegelder verändert, werden wir natürlich juristisch prüfen lassen.»

«Herr Tönnies hat öffentlich angekündigt, Kosten, die der Allgemeinheit durch den Corona-Ausbruch in seinem Betrieb entstehen, vollumfänglich zu ersetzen. Mich wundert, dass er noch keine Einigung mit seinen Subunternehmern hierzu erzielt hat. Mein Ministerium hat in jedem Fall klargestellt, dass nicht die öffentliche Hand für die Kosten aufkommen wird», sagte der zuständige Minister Karl-Josef Laumann (CDU) zu dem Vorgang.

Im Frühjahr hatten sich weit über 1.000 Mitarbeiter beim Fleischkonzern Tönnies in Rheda-Wiedenbrück mit dem Coronavirus infiziert. Die Behörden schlossen das Werk für mehrere Wochen. Für diese Zeit hatte das Unternehmen Anträge auf Lohnkostenerstattung gestellt.
dpa/lnw
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